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Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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E-Zigaretten: Liquids rechtssicher vermarkten!

Der Inverkehrbringer von E-Zigaretten hat immer darauf zu achten, dass sämtliche Inhaltsstoffe bekannt und deklariert sind. Die deutschen Landesuntersuchungsämter führen hier stichprobenweise Überprüfungen durch. Empfehlung: Nicht nur die Hardware der E-Zigarette ist rechtssicher zu vermarkten, sondern gerade auch auf die Liquids muss besonders geachtet werden.

Dampfen ist nicht ungefährlich. Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat erst zu Jahresbeginn wieder darauf hingewiesen, dass es insbesondere die inhalierten Liquids sind, deren Langzeitwirkung zum großen Teil noch gar nicht bekannt sind. Rechtlich wird das zurzeit wenig berücksichtigt. So fallen nikotinhaltige Liquids unter das Tabakrecht, nikotinfreie lediglich unter das Chemikalienrecht bzw. unter das Produktsicherheitsgesetz.

Der Inverkehrbringer von E-Zigaretten hat aber immer darauf zu achten, dass sämtliche Inhaltsstoffe bekannt und deklariert sind. Die deutschen Landesuntersuchungsämter führen hier stichprobenweise Überprüfungen durch.

Betroffene: Hersteller und Importeure von E-Zigaretten und Liquids.

Anforderungen: Für Liquids gelten die Anforderungen des Tabakrechts bzw. des Chemikalienrechts und des Produktsicherheitsgesetzes.

Empfehlung: Nicht nur die Hardware der E-Zigarette ist rechtssicher zu vermarkten, sondern gerade auch auf die Liquids muss besonders geachtet werden.

Mehr Infos zu E-Zigaretten, Fragen und Antworten zum Thema vom Bundesinstitut für Risikobewertung, gibt es unter https://www.bfr.bund.de/cm/343/e-zigaretten-alles-andere-als-harmlos.pdf

Die trade-e-bility GmbH hilft Herstellern und Importeuren produktrechtliche Marktrisiken zu minimieren und sorgt für eine belastbare technische Dokumentation Ihres Produkts. Trade-e-bility steht Ihnen für Ihre Fragen gerne unter 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de zur Verfügung.

Sebastian Siebert
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