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E-Zigaretten: Achtung, Kontrolle!

Die Kontrolleure sind wieder unterwegs! Seit dem 1. Juli 2026 ist für den Onlinehandel ein neues Logo für die Entsorgung von Elektroschrott Pflicht. Eine bekannte deutsche Umwelt-Hilfsorganisation hat stichprobenartige Überprüfungen der neuen Rücknahme- und Kommunikationspflichten für E-Zigaretten angekündigt. Auch Verbraucherschutzorganisationen machen verstärkt auf die neue Rücknahmepflicht des Handels aufmerksam. Wenn Sie zur Rücknahme von E-Zigaretten verpflichtet sind, aber die Rücknahme noch nicht umgesetzt oder bislang nicht ausreichend kenntlich gemacht haben, sollten Sie jetzt aktiv werden.

Rücknahmepflichtige Händler von Elektro- und Elektronikgeräten sollten ihre Online-Shops und Verkaufsprozesse jetzt genau prüfen: Eine bekannte deutsche Umwelt-Hilfe-Organisation hat angekündigt, die Einhaltung der neuen Kennzeichnungs- und Informationspflichten zur Altgeräte-Rücknahme stichprobenartig zu kontrollieren, sowohl im stationären Handel als auch im E-Commerce. Bei Verstößen drohen rechtliche Schritte. Hintergrund ist eine neue verbindliche Kennzeichnungspflicht, die seit dem 1. Juli 2026 gilt. Händler müssen das neue Sammelstellenlogo im Online-Shop gut erkennbar einbinden, entweder direkt bei den Produktinformationen oder spätestens im Check-out. Zusätzlich sind die Informationen zur Rückgabe und Abholung von Altgeräten entsprechend anzupassen. Hersteller und Händler sollten daher auch prüfen, ob ihre Vertriebspartner und Verkaufsplattformen die neuen Anforderungen bereits umgesetzt haben.

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet zahlreiche Händler zur kostenlosen Rücknahme von Elektroaltgeräten. Betroffen sind insbesondere Verkaufsstellen mit mindestens 400 m² Elektrogeräte-Verkaufsfläche, Lebensmittelhändler ab 800 m² Gesamtverkaufsfläche mit regelmäßigem Elektrogeräteangebot sowie Online-Händler, sofern ihre Lager- und Versandflächen die gesetzlichen Schwellenwerte erreichen. Seit dem 1. Juli 2026 gilt die Rücknahmepflicht zudem für Anbieter von E-Zigaretten und elektronischen Tabakerhitzern, wenn diese Produkte aktuell oder innerhalb der vergangenen sechs Monate angeboten wurden. Eine Rückgabe darf dabei nicht vom Kauf eines neuen Produkts abhängig gemacht werden. Die Rücknahmepflicht für E-Zigaretten triff alle Verkaufsstellen, unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche.

Über diese Rücknahmepflichten und Fristen informieren derzeit auch Verbraucherschutzorganisationen wie Stiftung Warentest verstärkt. E-Zigaretten und insbesondere Einweg-Vapes erfreuen sich zwar großer Beliebtheit, stehen jedoch wegen ihrer Brandrisiken und Umweltbelastungen zunehmend in der Kritik. Die kleinen Elektrogeräte enthalten unter anderem Lithium-Ionen-Akkus sowie schadstoffhaltige Bestandteile und dürfen daher keinesfalls über den Restmüll entsorgt werden. Vor diesem Hintergrund fordern Verbraucherzentralen und Umweltverbände weiterhin strengere Vorgaben bis hin zu konsequenten Produktverboten in Deutschland.

Rücknahme und Sammelstellenlogo: zentrale Pflichten im Überblick

Die Rücknahme umfasst zum einen die sogenannte 1:1-Rücknahme, bei der beim Kauf eines neuen Geräts ein vergleichbares Altgerät kostenlos angenommen werden muss. Zum anderen müssen Kleingeräte mit einer Kantenlänge von höchstens 25 Zentimetern auch ohne Neukauf zurückgenommen werden. Hierbei darf die Annahme auf drei Geräte je Geräteart begrenzt werden. Neben der Rücknahme bestehen umfangreiche Informationspflichten. Händler müssen Kunden gut sichtbar über die getrennte Sammlung von Elektroaltgeräten, die Entnahme von Altbatterien und Lampen, die kostenlosen Rückgabemöglichkeiten, die Bedeutung des Symbols der durchgestrichenen Mülltonne sowie die Verantwortung zur Löschung personenbezogener Daten auf Altgeräten informieren. Im Online- und Versandhandel müssen diese Hinweise leicht auffindbar auf den entsprechenden Verkaufsplattformen bereitgestellt oder der Sendung beigefügt werden.

Zusätzliche Anforderungen ergeben sich aus § 18a ElektroG. Im stationären Handel ist das offizielle Sammelstellenlogo für die Elektrogeräte-Rücknahme im Eingangsbereich gut sichtbar und mindestens im DIN-A4-Format anzubringen. Außerdem muss in unmittelbarer Nähe der angebotenen Elektrogeräte auf deren getrennte Entsorgung hingewiesen werden. Online-Händler müssen das Sammelstellenlogo auf Produktseiten oder im Bestellprozess integrieren und über verfügbare Rückgabe- oder Abholmöglichkeiten informieren. Für eine einfache Umsetzung dieser Vorgaben stellt take-e-back seinen Kunden Vorlagen für Hinweisschilder, Verkaufsflächen-Aushänge, Kundeninformationen und Online-Informationsblätter zur Verfügung.

Effiziente Komplettlösung: von Rücknahmenetzwerk bis ADR-Schulung

Mit der Handelsrücknahme von take-e-back lassen sich sämtliche gesetzlichen Anforderungen effizient umsetzen. Das System umfasst ein bundesweites Rücknahmenetzwerk, die Einbindung von Filialen und Rücknahmestellen, rechtssichere Vorlagen für Webseiten, Kundeninformationen und Kennzeichnungen sowie Unterstützung bei Dokumentations- und Nachweispflichten. Darüber hinaus erhalten Händler zugelassene Sammelbehälter, eine ADR-konforme Versandlösung, zertifizierte Transport- und Entsorgungsdienstleistungen sowie praxisnahe Handlungshilfen für die sichere Lagerung und Entsorgung gebrauchter E-Zigaretten einschließlich Gefährdungsbeurteilungen für den Umgang mit lithiumhaltigen Geräten. Fragen Sie jetzt Ihre gesetzeskonforme Rücknahme-Lösung für E-Zigaretten an!

Ergänzend bietet take-e-way eine jederzeit verfügbare Online-Gefahrgutunterweisung für nur 9,90 Euro netto pro Person an. Vermittelt werden die rechtlichen Anforderungen aus ElektroG, Abfallrecht, Gefahrgutrecht (ADR) und Arbeitsschutz sowie der sichere Umgang mit Sammelbehältern, beschädigten Geräten und nicht konformen Produkten. Eine Teilnahmebestätigung ist inklusive. Besonders wichtig: Beschäftigte, die gebrauchte E-Zigaretten für den Versand vorbereiten oder versenden, benötigen nach Kapitel 1.3 ADR (§ 27 Abs. 5 GGVSEB) eine dokumentierte Gefahrgutunterweisung, deren Nachweise über mehrere Jahre aufzubewahren sind. Hierfür ist die Gefahrgutunterweisung eine ideale Lösung, die kostengünstig, schnell und vor allem jederzeit kurzfristig durchführbar ist.

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