Tablet-Icon Workshop
Neue EU-Regulierungen und strengere Vorschriften in der Praxis umsetzen
EPR & Product Compliance Workshop vom 5. - 7. Mai in Frankfurt

Alle Updates 2026 sowie praxisnahe, direkte Umsetzung für PPWR, Batterien, Digitaler Produktpass, KI-Einsatz, Digitale Verantwortung, Textilien, Elektroprodukte, Legal Monitoring, EPR Deutschland & international, chemische Compliance, Sorgfaltspflichten, Produktsicherheit nach GPSR, Lebensmittelkontakt, PSA, Kennzeichnungspflichten (CE, Triman), EUDR.

×

Bußgeld für wiederkehrende Fehler bei der Ist-Inputmitteilung

Die Stiftung EAR rät dazu, bei der Abgabe der Meldung der in Verkehr gebrachten Menge an Elektro- und Elektronikgeräten sorgfältig vorzugehen. Eine falsch abgegebene Ist-Inputmitteilung kann vom Umweltbundesamt als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.

Die Stiftung EAR rät dazu, bei der Abgabe der Meldung der in Verkehr gebrachten Menge an Elektro- und Elektronikgeräten sorgfältig vorzugehen, um wiederkehrende Fehler, wie zum Beispiel die Verwechslung von Kilogramm und Tonnagen oder Meldemonat, zu vermeiden. Eine falsch abgegebene Ist-Inputmitteilung kann vom Umweltbundesamt als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.

Für Fragen zum Elektrogesetz stehen Ihnen die Berater der take-e-way GmbH gerne unter 040/750687-0 oder consulting@take-e-way.de zur Verfügung.

Fragen? Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen

Kontaktformular allg.
Dieses Feld muss ausgefüllt werden!
Dieses Feld muss ausgefüllt werden!
Dieses Feld muss ausgefüllt werden!
Dieses Feld muss ausgefüllt werden!
Dieses Feld muss ausgefüllt werden!
Sebastian Siebert
Kontakt

Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

consulting@take-e-way.de

Christoph Brellinger
Kontakt

Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation

Tel.: 040/750687-0

pr@take-e-way.de

Lösungen & Kontakt
×