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Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Bußgeld für wiederkehrende Fehler bei der Ist-Inputmitteilung

Die Stiftung EAR rät dazu, bei der Abgabe der Meldung der in Verkehr gebrachten Menge an Elektro- und Elektronikgeräten sorgfältig vorzugehen. Eine falsch abgegebene Ist-Inputmitteilung kann vom Umweltbundesamt als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.

Die Stiftung EAR rät dazu, bei der Abgabe der Meldung der in Verkehr gebrachten Menge an Elektro- und Elektronikgeräten sorgfältig vorzugehen, um wiederkehrende Fehler, wie zum Beispiel die Verwechslung von Kilogramm und Tonnagen oder Meldemonat, zu vermeiden. Eine falsch abgegebene Ist-Inputmitteilung kann vom Umweltbundesamt als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.

Für Fragen zum Elektrogesetz stehen Ihnen die Berater der take-e-way GmbH gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de zur Verfügung.

Sebastian Siebert
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Leiter Beratung

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