Die Stiftung EAR rät dazu, bei der Abgabe der Meldung der in Verkehr gebrachten Menge an Elektro- und Elektronikgeräten sorgfältig vorzugehen, um wiederkehrende Fehler, wie zum Beispiel die Verwechslung von Kilogramm und Tonnagen oder Meldemonat, zu vermeiden. Eine falsch abgegebene Ist-Inputmitteilung kann vom Umweltbundesamt als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.
Für Fragen zum Elektrogesetz stehen Ihnen die Berater der take-e-way GmbH gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de zur Verfügung.