Neue Registrierungspflicht für Verpackungen in Spanien

Die spanische Verpackungsverordnung verpflichtet Hersteller zur Registrierung ihrer Verpackungen. Auch Händler aus dem Ausland müssen sich über einen Bevollmächtigten anmelden, wenn sie verpackte Produkte in Spanien verkaufen.

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Fit für die EU Batterieverordnung

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Bußgeld für Rücknahmeverweigerer – Gesetzgeber schlägt zurück

Der neue Bußgeldtatbestand für Rücknahmeverweigerer soll ab 1. Juni 2017 in Kraft treten.

Seit dem 25.07.2016 müssen stationäre Händler ab 400 qm Elektro-Verkaufsfläche bzw. Onlinehändler ab 400 qm Elektro-Lager- und Versandfläche (Regalfläche) Elektroaltgeräte kostenlos zurücknehmen. Es müssen sowohl Altgeräte beim Neukauf eines gleichartigen Geräts (1:1) als auch Kleingeräte mit Kantenlängen bis zu 25 cm zurückgenommen werden, auch wenn kein Neugerät gekauft wird (0:1). Auch B2B-Vertreiber sind zur Rücknahme von Kleingeräten aus privaten Haushalten verpflichtet.

Soweit die Theorie. In der Praxis verläuft die Handelsrücknahme schleppend, da das ElektroG keine Sanktionen für die Verweigerung der Rücknahme vorsieht. Nur wer Geräte zurücknimmt und vergisst, die Mengen zu melden, musste bislang Bußgelder fürchten. Handelsverbände riefen zum Boykott der Rücknahmepflicht auf. Der Ehrliche war der Dumme.

Gesetzgeber schlägt zurück
Das Bundeskabinett hat Anfang November eine Änderung des ElektroG beschlossen, die bis zu 100.000 Euro Bußgeld für sich rechtswidrig verhaltende Vertreiber vorsieht. Laut Bundesumweltministerium sollen der Vollzug dadurch gestärkt und die rechtstreuen Vertreiber vor Trittbrettfahrern geschützt werden. Der neue Bußgeldtatbestand soll ab 1. Juni 2017 in Kraft treten.

take-e-way testet vollautomatische Rücknahme in Hamburg
Um dem Handel die Altgeräte-Rücknahme zu erleichtern, testen VERE, take-e-way und TOMRA in Hamburg ein neuartiges Rücknahmesystem, mit dem Altgeräte, Lampen und Batterien nahezu aufwandsfrei für Einzelhändler zurückgenommen werden können. Leerung, Reinigung, Nachsortierung, Recycling und Mengenmeldungen an die EAR werden von dem System übernommen.

take-e-way sucht 10 Hamburger Einzelhändler, die das System 6 Monate kostenlos testen wollen.

Einzel- und Onlinehändlern steht das take-e-back-System zur Verfügung, das von zirka einem Drittel aller zurücknehmenden Vertreiber genutzt wird. Mehr Infos unter logistik@take-e-way.de oder 040/219010-770.

Über take-e-way
Gründung 2004 in Hamburg, derzeit 35 Mitarbeiter, Geschäftsführer: Jochen Stepp, Oliver Friedrichs

Geschäftsfelder: Die take-e-way GmbH übernimmt EU-weit die gesetzeskonforme Umsetzung von bürokratischen und operativen Anforderungen und Pflichten im Bereich Produktverantwortung (Elektro- und Elektronikgerätegesetz, WEEE, Batteriegesetz, Verpackungsverordnung etc.) für Hersteller, Importeure, Großhändler, Einzelhändler und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten aus dem In- und Ausland.

VERE e.V.: Der 2003 gegründete Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (VERE e.V.) ist die mitgliederstärkste Organisation aus Anbietern, Herstellern, Wirtschaftsverbänden und Einzelpersonen bei der Umsetzung des ElektroG in Deutschland. VERE ist die Gründungsorganisation von take-e-way und der als WEEE-Bevollmächtigter agierenden get-e-right GmbH und vertritt auch auf der politischen Ebene die Interessen von über 3.700 Unternehmen.

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