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Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Bundesrat fordert Einweg E-Zigaretten Verbot

Nach Ansicht des Bundesrates könnte sich auf EU-Ebene unter anderem, jedoch nicht ausschließlich, die Ausrichtung der geplanten Ökodesign-Verordnung auf die Kreislaufwirtschaft und den Ressourcenschutz dafür eignen, das Inverkehrbringen von Einweg-E-Zigaretten zu verhindern.

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich auf nationaler und EU-Ebene für ein wirkungsvolles Verbot des Inverkehrbringens von Einweg-E-Zigaretten einzusetzen. Eine entsprechende Entschließung hat die Länderkammer am 03.03.2023 auf Initiative Bayerns beschlossen (take-e-way berichtete).

Der Bundesrat bemängelt, dass Einweg-Elektro-Zigaretten oftmals nicht fachgerecht als Elektrogerät, sondern über den Hausmüll entsorgt werden. Dadurch würden die darin enthaltenen Batterien der Verbrennung zugeführt, warnen die Länder. Einweg-E-Zigaretten könnten bauartbedingt weder nachgefüllt noch könne die Batterie ausgetauscht werden, weswegen sie unter dem Aspekt der Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung sehr kritisch zu bewerten seien.

Nach Ansicht des Bundesrates könnte sich auf EU-Ebene unter anderem, jedoch nicht ausschließlich, die Ausrichtung der geplanten Ökodesign-Verordnung auf die Kreislaufwirtschaft und den Ressourcenschutz dafür eignen, das Inverkehrbringen von Einweg-E-Zigaretten zu verhindern.

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung überdies auf, weitere Maßnahmen zu prüfen und gegebenenfalls zu ergreifen, um einer nicht sachgerechten Entsorgung von Einweg-E-Zigaretten wirkungsvoll entgegenzutreten.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich damit befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

In Deutschland sind E-Zigaretten ein rechtlich komplexes Produkt die drei Registrierungen benötigen: Für den Verdampfer benötigt man eine WEEE- bzw. ElektroG-Registrierung, für den Akku zudem eine Batterie-Registrierung, für die Verpackung eine Verpackungsgesetz-Registrierung und -Lizenzierung.

take-e-way steht Ihnen gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de für Ihre Fragen zu WEEE, Elektrogesetz, Batteriegesetz, Verpackungsgesetz und zur EPR zur Verfügung und hilft bei der Registrierung/Lizenzierung.

Für weitere Informationen zur Kennzeichnungspflicht von Produkten oder Verpackungen steht Ihnen das Beratungsteam von trade-e-bility via beratung@trade-e-bility.de oder 040/75068730-0 gerne zur Verfügung.

Für Informationen zu unseren internationalen Compliance-Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von elektronischen Geräten, Batterien/Akkus und verpackten Produkten oder Verpackungen klicken Sie bitte hier: https://www.take-e-way.de/international-compliance/

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