Neue Registrierungspflicht für Verpackungen in Spanien

Die spanische Verpackungsverordnung verpflichtet Hersteller zur Registrierung ihrer Verpackungen. Auch Händler aus dem Ausland müssen sich über einen Bevollmächtigten anmelden, wenn sie verpackte Produkte in Spanien verkaufen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Beleuchtungskörper – alle Berechnungen mit Durchschnittsgewichten!

Hamburg/Fürth – Aus aktuellem Anlass möchten wir alle betroffenen Hersteller darauf hinweisen, dass die Daten sowohl für die Ermittlung der Garantiehöhe als auch für die monatliche Mengenmeldung auf der Basis des allgemein gültigen Durchschnittsgewichts von 120 Gramm pro Gerät übermittelt werden. Die Verwendung dieses Durchschnittsgewichtes ist dabei verbindlich vorgeschrieben. Nach Angaben der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) kommt dieses Durchschnittsgewicht bereits in mehreren europäischen Ländern zur Anwendung, da es nach Marktstudien den allgemeinen Durchschnitt in dieser Geräteart repräsentiert. Details hierzu haben die Arbeitsgremien seit einiger Zeit im Regelwerk der Stiftung EAR festgeschrieben. Für die Berechnung der Entsorgungsverpflichtung in der Kategorie 5 (Beleuchtungskörper) kommt wie bisher allein die gemeldete Stückzahl zum Tragen, das Gewicht spielt keine Rolle.

Bitte wenden Sie sich gern an uns, wenn Sie weitergehende Fragen zu diesem Thema haben – unter der bekannten Hamburger Rufnummer: 040/750687-111.

Sebastian Siebert
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Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

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Leiter Marketing & Kommunikation

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