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Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Batteriehersteller sollen sich ab dem 1.1.2021 bei der Stiftung EAR registrieren

Hersteller von Industrie-, Fahrzeug- und Gerätebatterien sollen sich ab dem 1. Januar 2021 bei der Stiftung EAR registrieren lassen. Batteriehersteller, die bereits beim Umweltbundesamt korrekt angezeigt sind, haben für ihre Registrierung der der Stiftung EAR eine einjährige Übergangsfrist, die am 31.12.2021 ausläuft. Bitte prüfen Sie daher, ob Ihre beim Umweltbundesamt angezeigten Daten noch korrekt sind. Auch neue Hersteller, die ab 1.1.2021 eine Registrierung benötigen, sollten sich unbedingt vorher noch beim Umweltbundesamt anmelden.

Hersteller von Industrie-, Fahrzeug- und Gerätebatterien sollen sich ab dem 1. Januar 2021 registrieren lassen. Diese Aufgabe wird dem Umweltbundesamt zugewiesen, das allerdings plant, diese Aufgabe im Wege der Beleihung auf die Stiftung EAR zu übertragen.

Batteriehersteller, die bereits beim Umweltbundesamt korrekt angezeigt sind, haben für ihre Registrierung bei der Stiftung EAR eine einjährige Übergangsfrist, die am 31.12.2021 ausläuft. Bitte prüfen Sie daher, ob Ihre beim Umweltbundesamt angezeigten Daten noch korrekt sind. Auch neue Hersteller, die ab 1.1.2021 eine Registrierung benötigen, sollten sich unbedingt vorher noch beim Umweltbundesamt anmelden. Eine Antragsstellung bei der Stiftung EAR wird nämlich erst ab dem 1.1.2021 möglich sein.

Für Fragen zum Batteriegesetz stehen Ihnen die Berater der take-e-way GmbH gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de zur Verfügung.

Sebastian Siebert
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Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

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