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Online-Workshops zur Verpackungsverordnung
Wir bereiten Sie gezielt auf die PPWR-Hauptthemen vor

4 Termine – 4 Themen: Rollenklärung Erzeuger und Hersteller, technische Unterlagen und Konformitätserklärung, EPR, praktische Änderungen ab 12.08.
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Achtung: Verpackungsmengen systematisch erfassen

Mit der Anwendung der PPWR und dem voraussichtlichen Inkrafttreten des VerpackDG am 12.08.2026 verschiebt sich der Herstellerbegriff und die damit verbundene erweiterte Herstellerverantwortung. Der Handel ist in der Verantwortung für die Verpackungen von Eigenmarken und von Importen.

Im Rahmen der Anpassung des deutschen Verpackungsrechts an die die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ändern sich die Anforderungen an Unternehmen, die Produktverpackungen erstmals in Verkehr bringen. Sobald Sie beispielsweise ohne inländischen Zwischenhändler Eigenmarken vertreiben oder Produkte importieren, gelten Sie rechtlich als „Hersteller“ und sind verpflichtet, diese Verpackungen bei einem dualen System zu lizenzieren und bei der ZSVR zu registrieren. Für die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen ist es wichtig, dass Sie Ihre Verpackungsdaten genau und nachvollziehbar erfassen.  Anstelle grober Schätzungen oder dem Vertrauen auf die Richtigkeit der Daten der Vorlieferanten empfehlen sich belastbare Gewichtsdaten je Materialart, perspektivisch ergänzt um Informationen zur Recyclingfähigkeit und zum Einsatz von Rezyklaten.  

Konkret bedeutet das für Sie: Sie müssen prüfen, ob Sie bei Ihren Produktverpackungen als Erstinverkehrbringer gelten, Ihre Verpackungsmengen systematisch erfassen (z. B. über Wiegen, valide Berechnungen oder belastbare Lieferantendaten), diese bei einem dualen System lizenzieren und im Verpackungsregister LUCID melden. Gleichzeitig wird es immer wichtiger, diese Daten intern so zu dokumentieren, dass sie im Zweifel jederzeit überprüfbar sind. Diese Verpflichtungen bestehen bereits heute – die kommenden EU-Vorgaben erhöhen jedoch den Druck erheblich und machen eine strukturierte, datenbasierte Herangehensweise zur Pflicht. 

In diesem Zusammenhang weist die ZSVR auf ihrer Website darauf hin, dass es keinen Übergangszeitraum gibt und ohne die rechtzeitige Anpassung der Systembeteiligung für die verpackten Produkte ab dem 12.08.2026 ein Vertriebsverbot gilt. 

Weitere reale Risiken bezüglich der ab dem 12.08.2026 geltenden Gesetzeslage könnten neben dem Vertriebsverbot Bußgelder von bis zu 200.000 Euro sowie wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber sein. Die Überwachung erfolgt über die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) in Verbindung mit den Vollzugsbehörden der Bundesländer. Durch ein öffentliches Register, systematische Datenabgleiche und zunehmende Markttransparenz steigt die Wahrscheinlichkeit, Verstöße aufzudecken, kontinuierlich – ein „Abwarten“ wird damit schnell zum wirtschaftlichen Risiko. 

Die gute Nachricht: Sie können sich jetzt rechtzeitig aufstellen, Prozesse anpassen und Transparenz schaffen, bevor die Anforderungen weiter verschärft werden. 

Die trade-e-bility GmbH erarbeitet für Sie praxisnahe Vorgehensweisen zur rechtskonformen Umsetzung dieser Anforderungen. Betroffene Unternehmen können sich ab sofort hier melden, um bevorzugt an der neuen Lösung teilzunehmen! 

Fragen zur systematischen Erfassung von Verpackungen? trade-e-bility macht Ihnen gerne ein passendes Angebot! Rufen Sie einfach unter 040/750687-300 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail

EU-Verpackungsverordnung Workshops: Jetzt schnell Platz sichern!  

Vom 28. Mai bis zum PPWR-Stichtag am 12. August 2026 können Sie an der PPWR Online Workshop-Reihe von trade-e-bility teilnehmen und erhalten damit einmal im Monat einen kompakten Überblick über die wichtigsten Neuerungen und deren Umsetzung. Gleich in der ersten Sitzung zum Thema Rollenklärung am 28. Mai konzentrieren wir uns auf den Artikel 3 der PPWR, wobei wir insbesondere auf die Definitionen, Unterscheidung und Aufgaben von "Hersteller“ und "Erzeuger“ eingehen.

Jetzt hier informieren und anmelden! 

Sebastian Siebert
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