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Neue EU-Regulierungen und strengere Vorschriften in der Praxis umsetzen
EPR & Product Compliance Workshop vom 5. - 7. Mai in Frankfurt

Alle Updates 2026 sowie praxisnahe, direkte Umsetzung für PPWR, Batterien, Digitaler Produktpass, KI-Einsatz, Digitale Verantwortung, Textilien, Elektroprodukte, Legal Monitoring, EPR Deutschland & international, chemische Compliance, Sorgfaltspflichten, Produktsicherheit nach GPSR, Lebensmittelkontakt, PSA, Kennzeichnungspflichten (CE, Triman), EUDR.

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Achtung: Batterie-Bevollmächtigter erforderlich

Hersteller, die Batterien auf dem französischen Markt bereitstellen und nicht in Frankreich ansässig sind, müssen einen Bevollmächtigten in Frankreich benennen. Eine Registrierung als Batteriehersteller allein reicht nicht mehr aus. Grundlage dafür ist die EU-Batterieverordnung, die am 18. August 2025 in Kraft trat.

Die Verpflichtung zur Ernennung eines Bevollmächtigten gilt für alle Hersteller, die keine Niederlassung in Frankreich haben. Wenn Sie außerhalb Frankreichs ansässig sind, Batterien in Frankreich in Verkehr bringen und derzeit keinen Vertrag mit einem Bevollmächtigten abgeschlossen haben, erfüllen Sie nicht die französischen gesetzlichen Anforderungen. Dies kann zur Ungültigkeit Ihrer, wenn bereits vorhanden, Batterieregistrierung in Frankreich führen. 

take-e-way bietet eine Lösung, um Ihre fortlaufende Compliance sicherzustellen. 

Über unser Schwesterunternehmen get-e-right France bieten wir bereits seit langem den Service als Bevollmächtigter für Hersteller von Elektrogeräten in Frankreich an. Wir freuen uns sehr, dass unser Portfolio stetig wächst und wir nun auch als Bevollmächtigter für Batteriehersteller in Frankreich agieren.  

Warum get-e-right France wählen? 

Sie bekommen alles aus einer Hand. Wir stehen Ihnen umfassend zur Seite, um Ihre Verpflichtungen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) sowie alle relevanten gesetzlichen Anforderungen zuverlässig umzusetzen. Unsere Erfahrung und fachliche Expertise ermöglichen es uns, Prozesse effizient und rechtssicher zu gestalten – auch bei komplexen oder individuellen Situationen. 

Wir beobachten laufend die aktuellen gesetzlichen Vorgaben, darunter die BattVO, und sorgen dafür, dass diese korrekt in Ihre Meldungen einfließen. Zudem unterstützen wir Sie bei Prüfungen und Audits, und überprüfen die in Frankreich gemeldeten Mengen auf Plausibilität. Wir bereiten uns darauf vor, diesen Service auch auf weitere Abfallströme wie Verpackungen oder Textilien auszuweiten. Sobald der Bevollmächtigte für diese oder weitere Abfallströme in Frankreich verpflichtend werden sollte, unterstützen wir Sie gerne auch dabei. 

Wenn Sie get-e-right France als Bevollmächtigten benennen und/oder eine Batterieregistrierung in Frankreich beauftragen möchten, kontaktieren Sie uns bitte unter 040/750687-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

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