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Schadensersatz wegen fehlender Elektrogerätegesetz-Registrierung

Wettbewerber können weitreichende Ansprüche auf Auskunft und Schadensersatz wegen fehlender ElektroG-Registrierung geltend machen. Unternehmen sind daher gut beraten entsprechende Verstöße durch ordnungsgemäße Registrierung zu vermeiden.

Die Kurz Pfitzer Wolf & Partner Rechtsanwälte mbB (KPW) berichtete am 02.06.2021 auf Ihrer Webseite: „Wettbewerber können weitreichende Ansprüche auf Auskunft und Schadensersatz wegen fehlender ElektroG-Registrierung geltend machen. Bei entsprechenden Vertriebsverboten und einem vergleichsweise engen Markt können die Auskunftsansprüche sehr weitreichend sein, da der Wettbewerber den Ersatz des eigenen entgangenen Gewinns verlangen kann. Unternehmen sind daher gut beraten entsprechende Verstöße durch ordnungsgemäße Registrierung zu vermeiden.“

Mehr Informationen zum konkreten Fall finden Sie auf der KPW-Webseite.

Für Fragen zum Elektrogerätegesetz stehen Ihnen die Berater von take-e-way gerne unter 040/750687-0 oder consulting@take-e-way.de zur Verfügung.

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