Bitte beachten Sie, dass eine freiwillige Übernahme der Verpflichtung Ihrer Distributoren nicht möglich ist. Wenn Sie ausschließlich an Vertriebshändler/Wiederverkäufer in den Niederlanden verkaufen, können Sie nicht registriert werden.
Sollten Sie bereits mit dem Verkauf begonnen haben, sind Sie gesetzlich verpflichtet, rückwirkende Mengenmeldungen für die Vorjahre vor der Registrierung, beginnend ab dem 01.03.2021, abzugeben. Wenn Sie 2021 verkauft haben, müssen Sie Ihre zwischen dem 01.03. und 31.12.2021 in Verkehr gebrachten Mengen melden. Wenn Sie in 2022 verkauft haben, müssen Sie das gesamte Kalenderjahr melden. Senden Sie uns die Mengen bitte zwingend in der angehängten Kategorientabelle. Bitte nutzen Sie für jedes Jahr ein eigenes Blatt.