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Verpackungsverordnung: 10.000 bis zu 200.000 Euro Bußgeld

Ab August kann die neue Verpackungsverordnung für Händler und Hersteller zum echten Risiko werden: Fehlende Registrierung, mangelhafte Verpackungsdaten oder Verstöße gegen die Systembeteiligung können Bußgelder von 10.000 bis 200.000 Euro pro Verstoß auslösen. Besonders betroffen sind Onlinehändler mit Eigenmarken, Importware und Marktplatzvertrieb.

Mit der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) steigen die Anforderungen an Händler, Hersteller und Onlinehändler deutlich. Verpackung ist künftig nicht mehr nur ein logistisches Thema, sondern ein zentraler Bestandteil der Compliance. Wer die neuen Pflichten nicht vollständig umsetzt, muss mit scharfen Konsequenzen rechnen. Ab dem 12. August 2026 gelten neue Vorgaben für Registrierung, Kennzeichnung, Recyclingfähigkeit, Lieferantendaten und Herstellerverantwortung.

Bußgelder zwischen 10.000 und 200.000 Euro

Die PPWR selbst legt keine konkreten Bußgelder fest, sodass die einzelnen Mitgliedstaaten diese in nationalen Durchsetzungsgesetzen regeln müssen. Ein entsprechender Entwurf in Deutschland sieht dafür bislang drastische Sanktionen vor: Pro Verstoß bewegen sich die Bußgelder zwischen 10.000 Euro und bis zu 200.000 Euro. Besonders für viele kleinere Händler und Hersteller kann also ein einzelner Fehler bereits erhebliche finanzielle Folgen haben. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister ZSVR übernimmt hierbei den Abgleich mit dem dualen System, dadurch sollen Verstöße gegen Registrierungs- oder Systembeteiligungspflichten einfach festzustellen sein.

Abmahnungen und Vertragsstrafen als zusätzliches Risiko

Neben behördlichen Sanktionen drohen auch wettbewerbsrechtliche Konsequenzen. Da das LUCID-Verpackungsregister öffentlich einsehbar ist, können Mitbewerber, Verbraucherschutzverbände oder spezialisierte Kanzleien Verstöße schnell erkennen. Die Folge können kostenpflichtige Abmahnungen sein, bei denen Händler und Hersteller regelmäßig dazu aufgefordert werden, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Wer später erneut gegen diese Verpflichtungen verstößt, riskiert schnell hohe Vertragsstrafen. Allein die Abmahnkosten allein können dabei schon in den vierstelligen Bereich steigen.

PPWR macht Verpackung zum Compliance-Risiko

Die neue Verpackungsverordnung verändert den Onlinehandel grundlegend. Verpackungen werden künftig als regulierter Datensatz betrachtet. Dabei sind vor allem zuverlässige Verpackungsdaten entscheidend.

Relevant werden unter anderem:

  • Materialart und Materialkombinationen
  • Verpackungsgewicht
  • Lieferanteninformationen
  • Kennzeichnungspflichten
  • Systembeteiligung
  • Nachweise zur Recyclingfähigkeit

Vor allem Unternehmen mit Eigenmarken, Importware oder komplexen Lieferketten stehen hier zunehmend unter Druck; Verpackungs-Compliance wird zur Voraussetzung für den Vertrieb. Künftig werden auch Fulfillment-Dienstleister verstärkt kontrollieren. Unternehmen sollten die Zeit bis zum Eintritt der PPWR also möglichst effizient nutzen, um klare Verpackungsdaten und saubere Prozesse zu etablieren. Verspätetes Handeln kann zu operativen und finanziellen Problemen führen.

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