PPWR tritt in Kraft in
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4 Termine – 4 Themen: Rollenklärung Erzeuger und Hersteller, technische Unterlagen und Konformitätserklärung, EPR, praktische Änderungen ab 12.08.
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Umweltbundesamt ahndet Verstöße gegen das Batteriegesetz

Hamburg/München – Laut Informationen der IT-Recht-Kanzlei versendet das Umweltbundesamt derzeit Anhörungsbögen an Unternehmen, die durch den Verkauf unregistrierter Batterien in Deutschland gegen ihre gesetzlichen Pflichten verstoßen haben. take-e-way ist die Anlaufstelle für alle betroffenen und interessierten Unternehmen, die Hilfe bei der Umsetzung der Pflichten aus dem Batteriegesetz benötigen. Hierzu gehören die kostenlose Beratung und die Übernahme aller aus dem Batteriegesetz resultierenden Pflichten – einschließlich der unkomplizierten Registrierung.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen wie gewohnt unter 040/750687-111 zur Verfügung.

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