Neue Registrierungspflicht für Verpackungen in Spanien

Die spanische Verpackungsverordnung verpflichtet Hersteller zur Registrierung ihrer Verpackungen. Auch Händler aus dem Ausland müssen sich über einen Bevollmächtigten anmelden, wenn sie verpackte Produkte in Spanien verkaufen.

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Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Registrierung von Boilern und Warmwasserspeichern prüfen

Bitte Überprüfen Sie Ihre Registrierungen und stellen Sie ggf. einen entsprechenden Registrierungsantrag.

Seit der letzten Novelle des ElektroG finden sich Boiler und Warmwasserspeicher im Gesetz als beispielhafte Nennung für Geräte der Kategorie 1 „Wärmeüberträger“. Ein Referentenentwurf des BMUV (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz) sah nun eine Änderung vor. So sollten Boiler und Warmwasserspeicher, je nach Größe, wieder den Kategorien 4 und 5 (Groß- bzw. Kleingeräte) zugeordnet werden, da es sich definitorisch nicht um Wärmeüberträger handele. Wie take-e-way berichtete, sprach sich der Umweltausschuss des Bundesrates gegen eine Neueinteilung aus, da die aktuelle Eingruppierung dieser Geräte in die Kategorie der Wärmeüberträger nicht fehlerhaft bzw. nachteilig sei.

Wie die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) informiert, scheiterte die Initiative bislang auch am Widerstand der Länderkammer. Daher: Boiler und Warmwasserspeicher gehören zu den Wärmeüberträgern bzw. in die Sammelgruppe 1. Hersteller von Boilern und Warmwassergeräten müssen nach bestehender gesetzlicher Regelung über eine Registrierung für die Geräteart „Wärmeüberträger, die in privaten Haushalten genutzt werden können“ bzw. „Wärmeüberträger für die ausschließliche Nutzung in anderen als privaten Haushalten“ verfügen. Bitte Überprüfen Sie Ihre Registrierungen und stellen ggf. einen entsprechenden Registrierungsantrag!

Sollte sich dies im laufenden Gesetzgebungsverfahren, das kurz vor dem Abschluss steht, doch noch ändern, werden wir Sie selbstverständlich informieren.

Das Beratungsteam von take-e-way steht Ihnen gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de für Ihre Fragen zum Elektrogesetz und zur EPR zur Verfügung und hilft bei der Registrierung.

Achtung: Elektrogesetz, Verpackungsgesetz und Batteriegesetz sind Themen unseres Podiums-Events „Die Zukunft der Produktverantwortung“ am 08.11.2022 im Tipi am Kanzleramt, Berlin. Kostenlose Teilnahme für Kunden von take-e-way und trade-e-bility sowie VERE-Mitglieder. Nur noch wenige Plätze verfügbar. Hier finden Sie weitere Informationen und die Anmeldung.

Sebastian Siebert
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Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
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Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation

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