8. VERE Podiums-Event zum Thema “Sicher, nachhaltig und kreislauffähig in die Zukunft"
Podiumsdiskussion am 19.11.2024 in Hamburg im EAST Hotel

Sie interessieren sich für die zukünftige Entwicklung von EPR und Product Compliance? Sie wünschen sich Direktkontakt zu Gesetz-Urhebern und Behörden? Nutzen Sie die Gelegenheit und diskutieren Sie mit uns konstruktiv Lösungen und Wege aus der Bürokratie, um nachhaltige Produkte möglich zu machen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Ihre Produkte durch Experten checken lassen in Hamburg
EPR & Product Compliance Workshop vom 20. - 21. November

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie Batteriepass und Digitaler Produktpass, neue Batterieverordnung 2024, CE & Konformitätserklärung, CSRD, PPWR, uvm.

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Veränderte Zuordnung für Boiler und Warmwasserspeicher

Der Umweltausschuss des Bundesrates spricht sich gegen eine Neueinteilung von alten Boilern und Warmwasserspeichern im ElektroG aus, da die aktuelle Eingruppierung dieser Geräte in die Kategorie der Wärmeüberträger nicht fehlerhaft bzw. nachteilig sei, so die Empfehlung des Ausschusses.

Wie EUWID berichtet, will das Bundesumweltministerium (BMUV) Boiler und Warmwasserspeicher künftig je nach Größe der Altgeräte den Kategorien 4 und 5 – also Groß- bzw. Kleingeräte – zuordnen. Die bisherige Auflistung in der Kategorie 1 sei fehlerhaft, da die Geräte keinen Wärmeüberträger im Sinne des Gesetzes als Bauteil enthalten und lediglich der Erhitzung von Wasser dienen. Aus Sicht des BMUV handelt es sich lediglich um eine „redaktionelle Änderung“.

Der Umweltausschuss des Bundesrates spricht sich gegen eine Neueinteilung von alten Boilern und Warmwasserspeichern im ElektroG aus, da die aktuelle Eingruppierung dieser Geräte in die Kategorie der Wärmeüberträger nicht fehlerhaft bzw. nachteilig sei, so die Empfehlung des Ausschusses.

Das Plenum der Länderkammer stimmt laut EUWID in seiner Sitzung am 16. September über die geplanten Änderungen am ElektroG ab.

Das Beratungsteam von take-e-way steht Ihnen gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de für Ihre Fragen zum Elektrogesetz und zur EPR zur Verfügung und hilft bei der Registrierung.

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