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Registrierung von Batterien und Verpackungen in Finnland

Wie wir am 24.08.2021 informiert haben, ist am 19.07.2021 in Finnland eine umfassende Reform des Abfallgesetzes 646/2011 in Kraft getreten. Ausländische Onlinehändler benötigen nicht nur eine Registrierung für Elektrogeräte, sondern von nun an auch für Batterien und Verpackungen.

In Ergänzung zu unserem letzten Beitrag vom 24.08.2021 informieren wir Sie heute über die neuesten Entwicklungen im Bereich der Herstellerverantwortung in Finnland.

Batterien

Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, müssen sich alle nicht-finnischen Unternehmen, die Batterien und Akkumulatoren direkt an private oder professionelle Endnutzer verkaufen, einem Rücknahmesystem anschließen.

Verpackungen

Darüber hinaus sind auch nicht-finnische Fernverkäufer, die verpackte Produkte an private oder professionelle Endnutzer verkaufen und einen weltweiten Jahresumsatz von mehr als 1 Million Euro erzielen, verpflichtet, sich bis spätestens 31.12.2021 einem Rücknahmesystem für Verpackungen anzuschließen.

Ausländische Hersteller, die verpackte Produkte an finnische Wiederverkäufer verkaufen, haben ebenfalls die Möglichkeit, sich zu registrieren, um freiwillig die Herstellerpflichten von finnischen Wiederverkäufern zu übernehmen.

Zudem wird derzeit über einen Zusammenschluss der fünf Herstellerorganisationen im Verpackungssektor (Papier, Kunststoff, Holz, Glas und Metall) verhandelt, um die Koordination zu verbessern und die Effizienz zu steigern. Die transparentere und verständlichere Gestaltung des Systems ist aufgrund der wachsenden Anforderungen, die sich aus den EU-Rechtsvorschriften über die Berichterstattung und die Organisation der Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen ergeben und bei denen auch die Kommunen eine wichtige Rolle spielen, erforderlich. Sollte der Zusammenschluss wider Erwarten Änderungen für Sie als Inverkehrbringer von Verpackungen mit sich bringen, werden wir Sie rechtzeitig informieren.

Des Weiteren befindet sich die Einführung der Öko-Modulation der Recyclingbeiträge entsprechend der Recyclingfähigkeit der Materialien in Vorbereitung. Weitere Details folgen, sobald die entsprechende Verordnung veröffentlicht wurde.

Wenn auch Ihr Unternehmen von der Reform des Abfallgesetzes betroffen ist, unterstützt take-e-way Sie gerne bei der fristgerechten Registrierung.

Für Ihre Rückfragen steht Ihnen Marie Elfert via international@take-e-way.de  oder 040/750687-127 gerne zur Verfügung.

Für weitere Informationen zu unseren internationalen Compliance-Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von elektronischen Geräten, Batterien/Akkus und verpackten Produkten oder Verpackungen klicken Sie bitte hier: https://www.take-e-way.com/services/international-compliance/

Sebastian Siebert
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Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
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