Neue Registrierungspflicht für Verpackungen in Spanien

Die spanische Verpackungsverordnung verpflichtet Hersteller zur Registrierung ihrer Verpackungen. Auch Händler aus dem Ausland müssen sich über einen Bevollmächtigten anmelden, wenn sie verpackte Produkte in Spanien verkaufen.

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Finnland: Bis zum 31.12.2021 müssen Batterien und Akkumulatoren registriert werden

Die erweiterte Herstellerverantwortung für Batterien und Akkumulatoren gilt nun auch für alle nicht-finnischen Unternehmen, die Geräte-, Industrie- oder Fahrzeugbatterien direkt an finnische Haushalte oder gewerbliche Endnutzer:innen verkaufen. Ausländische Herstellende können ihren Verpflichtungen nachkommen, indem sie entweder direkt einer Herstellerorganisation beitreten oder eine/n Bevollmächtigte/n mit der Erfüllung ihrer Verpflichtungen beauftragen.

Mit Wirkung zum 19.07.2021 ist in Finnland eine umfassende Reform des Abfallgesetzes 646/2011 in Kraft getreten. Die erweiterte Herstellerverantwortung für Batterien und Akkumulatoren gilt nun auch für alle nicht-finnischen Unternehmen, die Geräte-, Industrie- oder Fahrzeugbatterien direkt an finnische Haushalte oder gewerbliche Endnutzer:innen verkaufen. Ausländische Herstellende können ihren Verpflichtungen nachkommen, indem sie entweder direkt einer Herstellerorganisation beitreten oder eine/n Bevollmächtigte/n mit der Erfüllung ihrer Verpflichtungen beauftragen. Auf dem Weg zur erfolgreichen Registrierung steht take-e-way Ihnen gern zur Seite.

Weitere Informationen

Ausländische Herstellende, die Batterien und Akkumulatoren per Fernabsatz an Endnutzer:innen in Finnland vertreiben, müssen ihre Pflichten als Herstellende spätestens ab dem 31.12.2021 wahrnehmen. Hierzu ist der Anschluss an ein Rücknahmesystem entweder durch Herstellende direkt oder über eine/n Bevollmächtigte/n notwendig. Neben ausländischen Fernabsatzhändler:innen, die für den Verkauf von Batterien und Akkumulatoren eine Registrierung zwingend benötigen, können auch folgende Parteien die Registrierung und Mengenmeldung der Batterien freiwillig übernehmen:

  1. Ausländische Herstellende, die Batterien und Akkumulatoren an finnische Wiederverkäufer:innen verkaufen
  2. Administrierende einer Online-Verkaufsplattform:

Administrierende einer Online-Verkaufsplattform können die Herstellerverantwortung der auf der Plattform tätigen Fernabsatzhändler:innen übernehmen. Dazu wird jedoch eine schriftliche Einwilligung benötigt.

Wenn Sie Batterien nach Finnland verkaufen oder mehr über diese neue Reform erfahren möchten, steht Ihnen Marie Elfert via international@take-e-way.de oder 040/750687-127 gerne zur Verfügung.

Für weitere Informationen zu unseren internationalen Compliance-Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von elektronischen Geräten, Batterien/Akkus und verpackten Produkten oder Verpackungen klicken Sie bitte hier: https://www.take-e-way.com/services/international-compliance/

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