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Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Umweltorganisation verurteilt Vernichtung von Neuware – take-e-way bietet Lösungsansatz

Immer wieder geht durch die Presse, dass Retouren vernichtet werden. Für die Enthüllungen in einem aktuellen Fall hat ein Rechercheur einer bekannten Umweltorganisation mehrere Wochen als Angestellter im Logistikzentrum eines namhaften Onlineversandhändlers gearbeitet und die Vorgänge dokumentiert. Wie erhitzt die Debatte zum Thema inzwischen ist, zeigt die Forderung der Umweltorganisation: „Das Vernichten von Neuwaren muss noch in dieser Legislaturperiode strafbar werden!“ take-e-way bietet eine schnelle und individuelle Lösung für Retourenabwicklung, Reparatur und Umlabeln zusammen mit einem Partnerunternehmen aus Hamburg an.

Immer wieder geht durch die Presse, dass Retouren vernichtet werden.

Für die Enthüllungen in einem aktuellen Fall hat ein Rechercheur einer bekannten Umweltorganisation mehrere Wochen als Angestellter im Logistikzentrum eines namhaften Onlineversandhändlers gearbeitet und die Vorgänge dokumentiert.

In sogenannten „Destroy-Stationen“ wird demnach Neuware LKW-weise für die Vernichtung vorsortiert, da sich die Aufarbeitung der Retouren „nicht lohnt“, wie in diesem Fall T-Shirts, Bücher oder fabrikneue Elektroartikel.

Wie erhitzt die Debatte zum Thema inzwischen ist, zeigt die Forderung der Umweltorganisation: „Das Vernichten von Neuwaren muss noch in dieser Legislaturperiode strafbar werden!“

Das Problem entsteht z.B. bei Waren, die in einem niedrigen Preissegment liegen, da die Lohnkosten einer Aufarbeitung oftmals den Wert des Produktes übersteigen, bzw. die Margen zu gering sind.

take-e-way bietet eine schnelle und individuelle Lösung für Retourenabwicklung, Reparatur und Umlabeln zusammen mit einem Partnerunternehmen aus Hamburg an.

Die Erfahrung zeigt, dass ab einem Verkaufspreis von ca. 60 Euro/Produkt die Überlegung der Aufarbeitung sich durchaus auch wirtschaftlich lohnen kann.

Zudem bleiben Waren oft im Zoll hängen, da z.B. CE-Zeichen falsch angebracht sind, Bedienungsanleitungen fehlen oder aber bestimmte Warnhinweise vergessen wurden. Auch in diesem Fall ist nicht zwangsläufig notwendig, ganze Chargen aufgrund fehlender oder falscher Kennzeichnungen zu vernichten. Das Umlabeln mit gesetzlich erforderlichen Kennzeichnungen kann eine wirtschaftliche und vor allem ökologische Alternative sein.

Für Ihre Fragen steht Ihnen Michaela Lepke gerne unter 040/750687-135 oder lepke@take-e-way.de zur Verfügung.

Sebastian Siebert
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Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
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