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EU Verfahren gegen Kennzeichnung in Frankreich

Für die Bereitstellung von Abfallsortierhinweisen für Verbraucher gibt es derzeit keine harmonisierten EU-Vorschriften. Die in diesem Bereich erlassenen nationalen Rechtsvorschriften dürfen den Handel auf dem Binnenmarkt nicht unnötig belasten.

Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit der Übermittlung eines Aufforderungsschreibens ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich (INFR(2022)4028) einzuleiten, weil das Land seine Kennzeichnungsvorschriften in Bezug auf die Abfallsortierung nicht erfüllt hat. Haushaltsprodukte, die unter ein System der erweiterten Herstellerverantwortung fallen, müssen mit dem „Triman-Logo“ (Hinweis, dass es Sortiervorschriften für das Produkt gibt) und dem Sortierhinweis „Infotri“ gekennzeichnet sein, damit sie auf dem französischen Markt in Verkehr gebracht werden dürfen.

Für die Bereitstellung von Abfallsortierhinweisen für Verbraucher gibt es derzeit keine harmonisierten EU-Vorschriften. Die in diesem Bereich erlassenen nationalen Rechtsvorschriften dürfen den Handel auf dem Binnenmarkt nicht unnötig belasten. Die Einführung rein nationaler Kennzeichnungsanforderungen könnte den Grundsatz des freien Warenverkehrs untergraben und kontraproduktive Umweltauswirkungen haben. Derartige Maßnahmen können ferner zu einem höheren Materialbedarf für zusätzliche Kennzeichnungen und zu zusätzlichem Abfall führen, da die Verpackungen dadurch ggf. größer als nötig sind.

Die französischen Behörden scheinen die Verhältnismäßigkeit ihrer politischen Entscheidung nicht ausreichend geprüft zu haben, da andere geeignete Optionen zur Verfügung stehen, die den Handel zwischen den Mitgliedstaaten weniger einschränken. Frankreich verstößt auch insofern gegen die Mitteilungspflichten gemäß der Transparenzrichtlinie für den Binnenmarkt (Richtlinie (EU) 2015/1535), als das Gesetz der Kommission nicht vor seiner Annahme im Entwurfsstadium mitgeteilt wurde.

Frankreich muss nun binnen zwei Monaten auf die Beanstandungen der Kommission reagieren. Andernfalls kann die Kommission beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln.

Derzeit haben Triman und Infotri weiterhin Bestand

Aus Sicht des VERE Verbandes handelt es sich bei dem Verfahren um eine Formsache, insbesondere in Bezug auf den Verstoß gegen die Mitteilungspflichten gemäß der Transparenzrichtlinie für den Binnenmarkt. Derzeit haben Triman und Infotri weiterhin Bestand.

Am 17.09.2021 berichtete take-e-way über die Sortierinformationsrichtlinien für Verpackungsbestandteile in Frankreich. Die generelle gesetzliche Frist für die Umsetzung der Kennzeichnung, welche sich auf die Verpackungsbestandteile bezieht, war der 09.09.2022. Die Frist für die Kennzeichnung verlängert sich jedoch für Hersteller, deren Produkte einem weiteren Abfallstrom (WEEE oder Batterien) zuzuordnen sind, auf den 15.06.2023 für all diejenigen Verpackungen, die vor dem 09.09.2022 hergestellt oder importiert wurden. Für Hersteller, deren Produkte nur unter den Verpackungsabfallstrom fallen, ist die Frist der 09.03.2023 für all diejenigen Verpackungen, die vor dem 09.09.2022 hergestellt oder importiert wurden.

Sollten Sie eine Registrierung in Frankreich als Hersteller von WEEE, Batterien, Verpackungen, Textilien oder Möbeln wünschen, melden Sie sich gerne bei unserer Beratung via beratung@take-e-way.de oder 040/750687-0.

Für Lösungen zum Thema EU Produktkennzeichnung bzw. Verpackungskennzeichnung und insbesondere Entsorgungskennzeichnung steht Ihnen das Beratungsteam von trade-e-bility via beratung@trade-e-bility.de oder 040/75068730-0 gerne zur Verfügung.

Für weitere Informationen zu unseren internationalen Compliance-Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von elektronischen Geräten, Batterien/Akkus und verpackten Produkten oder Verpackungen klicken Sie bitte hier: https://www.take-e-way.de/international-compliance/

Sebastian Siebert
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Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
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