ElektroG Abmahnung für Quarzuhren

Die abmahnende Partei stützt ihre Ansprüche auf das Wettbewerbsrecht und fordert neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Kostenerstattung auf Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von 4.000,00 €.

anwalt.de berichtet über zahlreiche Abmahnungen von einem Rechtsanwalt aus Berlin. Gegenstand des Abmahnschreibens ist der Vorwurf, dass der betroffene Verkäufer von Quarzuhren gegen das Elektrogesetz verstoße, da eine Registrierung gem. § 6 Abs. 2 ElektroG nicht vorliege. Die abmahnende Partei stützt ihre Ansprüche auf das Wettbewerbsrecht und fordert neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Kostenerstattung auf Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von 4.000,00 €.

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