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Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Bevollmächtigter wird Pflicht in Österreich ab 01.01.2023

Ähnlich wie bei der erweiterten Herstellerverantwortung für Elektro-/Elektronikgeräte und Batterien müssen nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen alle nicht-österreichischen Unternehmen (sowohl in der EU als auch außerhalb der EU ansässigen), die direkt an private Endverbraucher verkaufen, ab dem 01.01.2023 einen bevollmächtigten Vertreter für ihre in Verkehr gebrachten Verpackungen bestellen.

Bitte beachten Sie folgende Änderungen aus den neuen Bestimmungen des Abfallwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der Verpackungsverordnung in Österreich, sowie den sich daraus ergebenden Handlungsbedarfen.

Bestellung eines bevollmächtigten Vertreters für Verpackungen ab 1. Januar 2023:

Ähnlich wie bei der erweiterten Herstellerverantwortung für Elektro-/Elektronikgeräte und Batterien müssen nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen alle nicht-österreichischen Unternehmen (sowohl in der EU als auch außerhalb der EU ansässigen), die direkt an private Endverbraucher verkaufen, ab dem 01.01.2023 einen bevollmächtigten Vertreter für ihre in Verkehr gebrachten Verpackungen bestellen. Unternehmen in einem EU-Mitgliedsstaat, die freiwillig die Verantwortung für die Lizenzierung der an gewerbliche Endverbraucher sowie österreichische Wiederverkäufer gelieferten Verpackungen übernehmen wollen, können dies nur tun, indem sie einen bevollmächtigten Vertreter bestellen.

Unternehmen, die ihren Sitz in einem nicht-EU-Mitgliedstaat haben, können die Lizenzierung der an österreichische Wiederverkäufer gelieferten Verpackungen nicht übernehmen. In diesem Fall obliegt die Pflicht der Lizenzierung der Verpackungen weiterhin den österreichischen Wiederverkäufern.

Darüber hinaus ist die Bestellung eines bevollmächtigten Vertreters auch für Hersteller von Einwegkunststoffprodukten und Fischereigeräten ab 2023 verpflichtend.

take-e-way steht in engem Kontakt mit seinen österreichischen Partnern, um die beste Lösung für Sie zu finden. Sobald uns hierzu konkrete Informationen vorliegen, werden wir Sie umgehend informieren.

Sollten Sie bereits ihre Verpackungslizenzierung in Österreich über uns organisiert haben, werden wir direkt mit Ihnen in Verbindung treten, um die notwendigen Schritte einzuleiten.

Verpflichtungen für elektronische Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister ab 1. Januar 2023:

Wie bereits am 23.11.2021 berichtet, müssen Marktplätze sicherstellen, dass Verkäufer die gesetzlichen Vorgaben betreffend Sammlung und Verwertung von Verpackungen, Einwegkunststoffprodukten, Elektroaltgeräten und Gerätebatterien einhalten. Das bedeutet, Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister müssen bei nicht-Einhaltung die Verkäufer von der Plattform ausschließen.

Sollten Sie eine Registrierung in der EU als Hersteller von WEEE, Batterien, Verpackungen, Textilien oder Möbeln wünschen, melden Sie sich gerne bei unserer Beratung via beratung@take-e-way.de oder 040/750687-0.

Für Lösungen zum Thema EU Produktkennzeichnung bzw. Verpackungskennzeichnung und insbesondere Entsorgungskennzeichnung steht Ihnen das Beratungsteam von trade-e-bility via beratung@trade-e-bility.de oder 040/75068730-0 gerne zur Verfügung.

Für weitere Informationen zu unseren internationalen Compliance-Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von elektronischen Geräten, Batterien/Akkus und verpackten Produkten oder Verpackungen klicken Sie bitte hier.

Sebastian Siebert
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Sebastian Siebert
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beratung@take-e-way.de

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