Batterierecht-Durchführungsgesetz Full Service

Komplettlösung für das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG)

take-e-way berät alle Kunden und Interessenten umfänglich zum Batterierecht-Durchführungsgesetz. Die Beantwortung von Fragen zur Registrierung bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (ear), zur Kennzeichnung oder zur Sammlung von Batterien ist fester Bestandteil der Beratung. take-e-way bietet darauf aufbauend mit dem Batterierecht-Durchführungsgesetz Full Service die vollständige Registrierung für alle nach Batterierecht-Durchführungsgesetz verpflichteten Unternehmen an. Die Rücknahmeverpflichtung der Batterien und Akkumulatoren wird dabei durch OfHs (Organisationen für Herstellerverantwortung) gemäß § 8 BattDG erfüllt. Über take-e-way kann auch ein Sammelbehälter für Batterien angefordert oder die komplette Anmeldung als Batteriesammelstelle bei einem Rücknahmesystem übernommen werden.

Kunden erledigen Ihre Mengenmeldungen (Verkaufsmengen) einfach über das All-in-One Portal, das take-e-way-Kunden bereits von den Leistungsmodulen für das Elektrogesetz kennen. Hierin liegt der Vorteil der modularen Dienstleistungen von take-e-way: Wer das Elektrogesetz bereits über take-e-way abwickelt, kann die Pflichten aus dem BattDG über den Batterierecht-Durchführungsgesetz Full Service gleich mit erledigen lassen. Die Pflichten aus dem Elektrogesetz, dem Batterierecht-Durchführungsgesetz und dem Verpackungsgesetz können praktisch in einem Stück und zusammen mit nur einem einzigen Ansprechpartner des Beratungs-Teams von take-e-way erfüllt werden.

Der Batterierecht-Durchführungsgesetz Full Service wurde unter derselben Zielsetzung entwickelt, wie die Leistungsmodule zum Elektrogesetz – die Entlastung kleiner und mittelständischer Unternehmen durch die vollständige und rechtssichere Übernahme aller Anforderungen und Pflichten, die sich aus dem Batterierecht-Durchführungsgesetz ergeben. Auch bei den Kosten bietet take-e-way einen entscheidenden Vorteil gegenüber dem Wettbewerb. Denn Beratung, Registrierung und Mengenmeldungen werden für alle Neu- und Stammkunden kostenlos angeboten.

Unsere Leistungen

  • Beratung zum Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG)
  • Rechtssicherheit durch Abwicklung sämtlicher Auflagen und Pflichten des BattDG
  • Batterierücknahmegewährleistung über OfH = Organisation für Herstellerverantwortung gemäß § 8 BattDG
  • Attraktive Konditionen inklusive Registrierung bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (ear)
  • Monatliche Meldung der Verkaufsmengen erfolgt einfach online über das Kundenportal von take-e-way
Kontakt

take-e-way GmbH
Schlossstr. 8 d-e
22041 Hamburg
Deutschland

Telefon: +49 40 750687 - 0
Mail: consulting@take-e-way.de

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