Neue Registrierungspflicht für Verpackungen in Spanien

Die spanische Verpackungsverordnung verpflichtet Hersteller zur Registrierung ihrer Verpackungen. Auch Händler aus dem Ausland müssen sich über einen Bevollmächtigten anmelden, wenn sie verpackte Produkte in Spanien verkaufen.

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Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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take-e-way Historie

Die Historie von take-e-way begann im Jahr 2004. Damals wurde das Unternehmen für die Abwicklung aller Erzeuger- und Besitzerpflichten für Elektroaltgeräte und Elektronikaltgeräte gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) gegründet.

Aufgrund der ständig zunehmenden Masse an Gesetzes- und Verordnungsvorschriften wurde take-e-way immer häufiger besonders von ihren kleinen und mittelständischen Kunden (KMU) angesprochen, ob sie auch Lösungen für das Batteriegesetz (BattG) und die Verpackungsgesetz (VerpackG) anbieten könne. take-e-way nahm sich der Herausforderung an und entwickelte gemeinsam mit seinen Kunden ein integriertes Leistungsportfolio, das ihnen die Abnahme der wichtigsten Umweltgesetze ermöglicht. 

Somit bietet die take-e-way GmbH verschiedene, auf ihre Kunden zugeschnittene Dienstleistungen an, um Hersteller und Quasihersteller* bei der Umsetzung des Elektrogesetzes, des Batteriegesetzes und der Verpackungsverordnung soweit wie möglich zu entlasten. Dies gilt sowohl in finanzieller Hinsicht als auch im Sinne einer deutlichen Entbürokratisierung.

Um den Service der Registrierung auch für Unternehmen anzubieten, die keinen Sitz in Deutschland haben, wurde 2015 die get-e-right GmbH gegründet, die als Bevollmächtigter nach dem ElektroG für ausländische Unternehmen auftritt. Mittlerweile hat sich der Service des Bevollmächtigten auch auf weitere Gesetzgebungen erweitert, bei denen ein Bevollmächtigter gesetzlich gefordert ist, oder aber auch freiwillig möglich ist. So bietet die get-e-right auch den Bevollmächtigten nach BattG, EPREL und ProdSG an.

Grundphilosophie der take-e-way war es immer und ist es bis heute, die eigene Fortentwicklung an die wachsenden Bedürfnisse der Kunden zu orientieren. Im Zuge der fortschreitenden Internationalisierung des Geschäftes unserer Kunden hat auch die take-e-way den Sprung über die Landesgrenze hinaus geschafft und bietet seine Dienstleistung mittlerweile in über 30 Ländern an. Somit können die Kunden der take-e-way auf den zuverlässigen Registrierungs- und Lizenzierungsservice für Elektrogeräte, Verpackungen und Batterien international zurückgreifen.

Die abfallrechtliche Produktverantwortung ist nur ein Teil der Compliance-Anforderungen unserer Kunden. Diese Erkenntnis hat im Hause take-e-way dazu geführt, die trade-e-bility GmbH in 2020 komplett in die e-systems-Gruppe zu integrieren. Die trade-e-bility GmbH verfügt über das Knowhow, ihre Kunden durch den Dschungel der zahlreichen Produktsicherheitsanforderungen und produktspezifischen Umweltgesetzgebungen zu führen. Durch diesen Schritt ist die e-systems-Gruppe somit in der Lage, nahezu in allen Bereichen der Produktverantwortung Lösungen anzubieten und das mittlerweile nicht nur für KMU, sondern auch für international tätige Konzerne.

Bei der Umsetzung des Elektrogesetzes in Deutschland ist es zu deutlichen Benachteiligungen von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) gekommen. Um diese Probleme auf politischer Ebene zu thematisieren, ist der VERE-Verband als "politischer Arm" der Kunden von take-e-way in Erscheinung getreten. Er vertritt die Interessen von KMU sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene.

Sitz und Geschäftsstelle von take-e-way GmbH und VERE-Verband befinden sich in Hamburg.


*Händler, die Elektro- und Elektronikgeräte direkt importieren oder die Geräte als Erster in Verkehr bringen.

Lösungen & Kontakt
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