8. VERE Podiums-Event zum Thema “Sicher, nachhaltig und kreislauffähig in die Zukunft"
Podiumsdiskussion am 19.11.2024 in Hamburg im EAST Hotel

Sie interessieren sich für die zukünftige Entwicklung von EPR und Product Compliance? Sie wünschen sich Direktkontakt zu Gesetz-Urhebern und Behörden? Nutzen Sie die Gelegenheit und diskutieren Sie mit uns konstruktiv Lösungen und Wege aus der Bürokratie, um nachhaltige Produkte möglich zu machen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Ihre Produkte durch Experten checken lassen in Hamburg
EPR & Product Compliance Workshop vom 20. - 21. November

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie Batteriepass und Digitaler Produktpass, neue Batterieverordnung 2024, CE & Konformitätserklärung, CSRD, PPWR, uvm.

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Widerruf der Feststellung der Einrichtung eines Gemeinsamen Rücknahmesystems für Gerätebatterien

Das BMU hat im Einvernehmen mit dem Bundeswirtschaftsministerium die am 1. Dezember 2009 erteilte Feststellung, dass ein Gemeinsames Rücknahmesystem für Geräte-Altbatterien nach § 6 Absatz 1 und 3 Batteriegesetz eingerichtet ist, widerrufen.

Auf Wunsch des Bundesumweltministeriums (BMU) informiert die take-e-way GmbH hiermit darüber, dass das BMU im Einvernehmen mit dem Bundeswirtschaftsministerium die am 1. Dezember 2009 erteilte Feststellung, dass ein Gemeinsames Rücknahmesystem für Geräte-Altbatterien nach § 6 Absatz 1 und 3 Batteriegesetz eingerichtet ist, widerrufen hat. Die bisher als Gemeinsames Rücknahmesystem agierende Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem (GRS) Batterien in Hamburg operiert zukünftig ausschließlich als herstellereigenes Rücknahmesystem nach § 7 Batteriegesetz (BattG).

Der Widerruf hat Auswirkungen sowohl auf die Hersteller von Gerätebatterien als auch auf die zurücknehmenden Akteure. Auf Grund des Fehlens eines Gemeinsamen Rücknahmesystems entfällt die Beteiligungspflicht an einem solchen. Die Hersteller haben daher entsprechend § 6 Absatz 5 BattG zukünftig selbst herstellereigene Rücknahmesysteme nach § 7 BattG einzurichten oder sich an bestehenden herstellereigenen Rücknahmesystemen zu beteiligen. Zudem gibt es durch das Fehlen eines Gemeinsamen Rücknahmesystems zukünftig keine Andienungspflichten der Rücknahmestellen an ein solches Gemeinsames Rücknahmesystem mehr. Diese können damit frei zwischen den am Markt agierenden herstellereigenen Rücknahmesystemen wählen. Jedes Rücknahmesystem hat hierfür ein Angebot zur unentgeltlichen Abholung der Geräte-Altbatterien zu unterbreiten. Die Abholung sämtlicher zurückgenommener Geräte-Altbatterien ist hierdurch sichergestellt.

Sebastian Siebert
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Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
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Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation

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