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Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Weitere Händler Pflichten vermeiden

Leider verfehlt Deutschland seit vielen Jahren die von der EU vorgegebenen Rücknahme- und Verwertungsquoten für Elektro- und Elektronikaltgeräte deutlich. Unterstützen Sie take-e-way, um weitere Verpflichtungen für Hersteller und Händler zu vermeiden.

Leider verfehlt Deutschland seit vielen Jahren die von der EU vorgegebenen Rücknahme- und Verwertungsquoten für Elektro- und Elektronikaltgeräte deutlich. Dieses führt regelmäßig zu Verschärfungen der Hersteller- und Händlerpflichten durch den Gesetzgeber und somit auch zu höheren Kosten und Aufwendungen auf Seiten der Hersteller und Händler.

Eine Hauptursache der geringen Quoten ist, dass ein Großteil der Elektro- und Elektronikaltgeräte immer noch nicht in die vorgesehenen Verwertungsanlagen und Meldewege und somit nicht in die Erfolgskontrolle gelangen.

Helfen Sie uns, diesen Zustand zu verbessern und erfassen Sie Elektro- bzw. Elektronikaltgeräte separat und entsorgen Sie diese Geräte fachgerecht über take-e-way. Wir melden alle Mengen an die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) und sorgen damit für höhere Rücknahmequoten in Deutschland.

Mit unserer Aktion „Entsorgung Elektroaltgeräte“ bieten wir Ihnen eine rechtskonforme und einfache Sammel- und Entsorgungsmöglichkeit an.

Und so funktioniert es:

  • Bei Beauftragung geben Sie uns bitte bekannt, an welcher Sammelstelle die Gitterboxen  aufgestellt werden sollen, inkl. Ansprechpartner.
  • Für die Sicherheit aller: kleiden Sie die Gitterboxen bitte mit PE-Inlays (Foliensäcke) aus. Auf Wunsch können Sie die Inlays über uns beziehen.
  • Sobald alle  Gitterboxen befüllt sind, können Sie uns per E-Mail, per Online-Portal oder per Telefon mit dem Austausch beauftragen. Wir kümmern uns um eine professionelle und termingetreue Abwicklung Ihres Auftrages.

Wenn Sie sich bis zum 31.03.2023 für die Aktion „Entsorgung Elektroaltgeräte“ entscheiden, erhalten Sie zusätzlich einen Rabatt von 20 %. (Elektroaltgeräte mit Lithiumbatterien sind von der Aktion ausgeschlossen.) Sprechen Sie uns auch gerne an, wenn Sie ein separates und kostenfreies Sammelsystem für Gerätebatterien benötigen.

Bei Fragen zur Aktion oder zur Entsorgung von Altgeräten und Batterien steht Ihnen Christiane Ruder gerne unter 040/750687-146 oder take-e-back@take-e-way.de zur Verfügung.

Sebastian Siebert
Kontakt

Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
Kontakt

Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation

Tel.: 040/750687-0

presse@take-e-way.de

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