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Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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WEEE-Vollzug: Niederlande fahnden nach Trittbrettfahrern

Bereits 400 Unternehmen wurden unter Androhung von Geldstrafen und Unterlassungsanordnungen zur Registrierung aufgefordert.

Nach Informationen von unserem Partnerunternehmen WEEE Nederland geht das niederländische Ministerium für Infrastruktur und Umwelt gegen WEEE-Trittbrettfahrer vor.

Beim Abgleich von Zolldatensätzen mit dem niederländischen WEEE-Verzeichnis wurden ca. 1.500 Unternehmen identifiziert, die nicht registrierte Elektro- und Elektronikgeräte in die Niederlande einführen. Bereits 400 Unternehmen wurden unter Androhung von Geldstrafen und Unterlassungsanordnungen zur Registrierung aufgefordert. Weitere 400 Schreiben sollen bereits in der Vorbereitung sein. Zusätzliche Maßnahmen gegen Trittbrettfahrer sind geplant.

Wir empfehlen vor diesem Hintergrund dringend die Überprüfung Ihrer Markt-Aktivitäten in den Niederlanden. Leiten Sie diese Information auch gerne an Ihre niederländischen Importeure weiter.

Falls Sie weiter gehende Fragen haben oder Ihren niederländischen Partnern die WEEE-Registrierung abnehmen möchten, steht Ihnen take-e-way gerne zur Verfügung. Selbiges gilt auch für den Fall, dass sich die niederländische Behörde an Sie wendet. Unsere Frau Michaela Lepke berät Sie gerne unter 040/219010-767 oder lepke[at]take-e-way.de.

Über take-e-way
Gründung 2004 in Hamburg, derzeit 35 Mitarbeiter, Geschäftsführer: Jochen Stepp, Oliver Friedrichs.

Geschäftsfelder: Die take-e-way GmbH übernimmt EU-weit die gesetzeskonforme Umsetzung von bürokratischen und operativen Anforderungen und Pflichten im Bereich Produktverantwortung (Elektro- und Elektronikgerätegesetz, WEEE, Batteriegesetz, Verpackungsverordnung etc.) für Hersteller, Importeure, Großhändler, Einzelhändler und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten aus dem In- und Ausland.

VERE e.V.: Der 2003 gegründete Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (VERE e.V.) ist die mitgliederstärkste Organisation aus Anbietern, Herstellern, Wirtschaftsverbänden und Einzelpersonen bei der Umsetzung des ElektroG in Deutschland. VERE ist die Gründungsorganisation von take-e-way und der als WEEE-Bevollmächtigter agierenden get-e-right GmbH und vertritt auch auf der politischen Ebene die Interessen von über 3.700 Unternehmen.

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