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Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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WEEE Deutschland: ElektroG – Wichtige Änderung bei Lampen

Wichtig für alle Mitglieder und Kunden, die bereits LEDs registriert haben und die es auch weiterhin betreiben wollen

Sehr geehrte VERE-Mitglieder und take-e-way-Kunden,

die nachfolgend dargestellte Regelung wird Ihnen wahrscheinlich unverständlich vorkommen. Sie beinhaltet jedoch große Vorteile für Sie als betroffenes Unternehmen:

Hersteller, die bereits gemäß altem ElektroG LEDs in der Geräteart 5b (Beleuchtungskörper, Sammelgruppe 5) registriert haben, sollten innerhalb der ersten drei Monate nach dem Inkrafttreten des neuen ElektroG (voraussichtlich zum 1. September oder 1. Oktober) bei der Stiftung EAR den Änderungswunsch anzeigen, in der Geräteart 5.1 (Lampen, die in privaten Haushalten genutzt werden können, Sammelgruppe 4) registriert zu werden. Durch diese Anzeige erhalten Sie dann einen Übergangszeitraum von 2 Jahren, bis Sie sich tatsächlich in der Geräteart 5.1 registrieren müssen. Diese Möglichkeit besteht nur für Sie als bereits registrierten Hersteller in der Geräteart 5b.
Denn dadurch, dass zur Zeit die LEDs noch zusammen mit den Haushaltskleingeräten der Gruppe 5 verwertet werden, entstehen erheblich geringere Kosten, als wenn sie zusammen mit den Gasentladungslampen der Gruppe 4 als gefährlicher Abfall entsorgt werden müssen, wie es gemäß neuem ElektroG geplant ist. Dies schlägt sich auch bei dem erheblich niedrigeren Garantiebetrag nieder.

Dies bedeutet für Sie als bereits registrierten Hersteller erhebliche Einsparungen gegenüber der Pflicht, sich gleich bei der Geräteart 5.1 registrieren zu müssen, wie es alle noch nicht registrierten Hersteller mit dem Inkrafttreten des neuen ElektroG tun müssen.

Der VERE-Verband hat sich gegen die Zusammenlegung der LEDs und der Gasentladungslampen erheblich gewehrt, weil diese Regelung aus unserer Sicht nur das Rücknahmesystem der Großen der Lampenindustrie unterstützt. Wir werden die Zwischenzeit nutzen, um dieser für unsere Mitglieder und Kunden unsinnigen Regelung entgegenzuwirken.

Gerne hilft Ihnen unsere Frau Piotrak unter der Telefonnummer 040/219010-76 oder unter beratung(at)take-e-way.de, diese komplizierte Regelung zu Ihrem Vorteil zu nutzen.

Ihr Team von VERE und take-e-way

Sebastian Siebert
Kontakt

Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
Kontakt

Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation

Tel.: 040/750687-0

presse@take-e-way.de

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