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Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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WEEE Belgien: Neue Geräteliste

Unser belgisches WEEE-Rücknahmesystem hat eine erneuerte, ab Juli 2020 gültige Geräteliste veröffentlicht. Die wesentliche Veränderung besteht in der inhaltlichen Erweiterung der Produktliste, welche nun einige zusätzliche Geräte einschließt, die bislang noch nicht in den Geltungsbereich der belgischen WEEE-Gesetzgebung fielen. Bitte prüfen Sie, ob Ihre Produkte betroffen sind.

Unser belgisches WEEE-Rücknahmesystem hat eine erneuerte, ab Juli 2020 gültige Geräteliste veröffentlicht. Die wesentliche Veränderung besteht in der inhaltlichen Erweiterung der Produktliste, welche nun einige zusätzliche Geräte einschließt, die bislang noch nicht in den Geltungsbereich der belgischen WEEE-Gesetzgebung fielen. Die Änderungen sehen Sie unten aufgeführt. Bitte prüfen Sie, ob Ihre Produkte betroffen sind. Falls dies der Fall sein sollte, kontaktieren Sie gerne Sebastian Siebert von take-e-way für Ihre Fragen unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de 

Geräteänderungen:

  • 06.01 Elektrische und elektronische (Garten)Werkzeuge: Unkrautbrenner fallen jetzt in diese Kategorie.
  • Beleuchtungsgeräte mit eingebauten LEDs können jetzt unter 05.20 als Haushaltsgeräte gemeldet werden (zusätzlich zu 05.50 als gewerbliche Geräte).
  • 04.50 Audio/Video-Geräte: Videokonferenzsysteme fallen jetzt in diese Kategorie (Teile eines solchen Systems, wie Mikrofone, können in andere Kategorien fallen).
  • 03.04 Kabel: separat verkauft sind sie nun auch zu melden für Anschluss und/oder Antrieb von Elektrofahrzeugen.
  • 03.02 Übrige IT und Telekommunikationsgeräte: separat verkaufte Fernbedienungen (drahtlos) können jetzt sowohl als Haushalts- als auch als gewerbliches Gerät gemeldet werden. Interaktive Whiteboards fallen nun in diese Kategorie.
  • Waagen sind nun bei einer Maximalkapazität bis 10 kg zu melden (Personenwaagen ≥ 10 kg), statt wie bisher 6 kg. Je nach Verwendung in Kategorie 09.02, 09.52 oder 02.50.
  • Gefrierschrank (aufrecht): Als Haushaltsgerät (01.01) jetzt definiert als "alle Modelle mit Ausnahme derjenigen mit transparenter Tür und derjenigen, deren Kompressor an der Oberseite des Geräts befestigt ist", für den professionellen Gebrauch (01.50) jetzt definiert als "alle Geräte mit transparenter Tür und diejenigen, deren Kompressor an der Oberseite des Geräts befestigt ist".

Für Rückfragen steht Ihnen Sebastian Siebert von take-e-way gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de  zur Verfügung.

Sebastian Siebert
Kontakt

Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
Kontakt

Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation

Tel.: 040/750687-0

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