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Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Wann sind RFID-Blockerkarten im Anwendungsbereich des ElektroG?

Ob es sich bei den Blockerkarten um Elektrogeräte im Sinne des ElektroG handelt, hängt von ihrem inneren Aufbau ab. Blockerkarten mit Chip oder Antenne sind Elektrogeräte und unterfallen der Kategorie 6. Dagegen fallen RFID-Blockerkarten, die weder einen Chip noch eine Antenne enthalten, sondern nur eine Metallfolie zum Abschirmen eines elektromagnetischen Feldes, nicht unter das ElektroG.

RFID-Schutzkarten (RFID-Blocker, Blockerkarten) haben in der Regel die Größe einer Kreditkarte und sollen (z.B. mitgeführt in der Geldbörse) das unberechtigte Auslesen von Kredit- und Girokarten sowie Ausweisdokumenten – welche mittlerweile meist über Near Field Communication (NFC) verfügen – verhindern.

Ob es sich bei den Blockerkarten um Elektrogeräte im Sinne des ElektroG handelt, hängt von ihrem inneren Aufbau ab. Bei RFID-Blockerkarten mit integriertem Chip handelt es sich um eine aktive Karte, welche sinnlose Signale an Lesegeräte sendet. Bei RFID-Blockerkarten mit integrierter Antenne handelt es sich um passive Karten, welche mithilfe der eingebauten Antenne Lesegeräte stören sollen. Beide Arten von Blockerkarten, also Karten mit Chip oder Antenne, sind Elektrogeräte und unterfallen der Kategorie 6.

Dagegen fallen RFID-Blockerkarten, die weder einen Chip noch eine Antenne enthalten, sondern nur eine Metallfolie zum Abschirmen eines elektromagnetischen Feldes, nicht unter das ElektroG, da sie keine Elektrogeräte darstellen.

Für Fragen zum Elektrogesetz stehen Ihnen die Berater der take-e-way GmbH gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de zur Verfügung.

Sebastian Siebert
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Leiter Beratung

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