Neue Registrierungspflicht für Verpackungen in Spanien

Die spanische Verpackungsverordnung verpflichtet Hersteller zur Registrierung ihrer Verpackungen. Auch Händler aus dem Ausland müssen sich über einen Bevollmächtigten anmelden, wenn sie verpackte Produkte in Spanien verkaufen.

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Icon mit Dokument, das unterschrieben wird
Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Verpackungsverordnung und Vollständigkeitserklärung

2009/254/03. Die im vergangenen Jahr nach langer Diskussion novellierte Verpackungsverordnung bringt nach Recherchen der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) nicht die erhoffte Transparenz und Gerechtigkeit für den Entsorgungsmarkt.

Im Gegenteil: Die seit Verabschiedung der 5. Novelle vorgeschriebene Hinterlegung einer so genannten "Vollständigkeitserklärung" für die in Verkehr gebrachten Verpackungen wird bisher von rund einem Drittel der verpflichteten Unternehmen ignoriert. Die Vollständigkeitserklärungen müssen nach der neuen Verpackungsverordnung etwa 3.000 bis 4.000 Unternehmen, die Verkaufsverpackungen einsetzen, jährlich zum 1. Mai bei den örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammern hinterlegen. Die Erklärungen beinhalten von externen Dritten wie Wirtschaftsprüfern oder Steuerberatern geprüfte Angaben zu den jeweils von den Unternehmen für ihre Waren im Vorjahr eingesetzten Verpackungen. Außerdem müssen die Unternehmen Angaben über die Entsorgung der Verpackungen machen und über ihre Beteiligung an der so genannten haushaltsnahen Wertstoffsammlung informieren.

Verstöße gegen die Regelungen, die in § 10 der novellierten Verpackungsverordnung festgelegt sind, stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden können. Die DUH-Presseerklärung kann angefordert werden.

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