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Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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UK: „Plastic Packaging Tax“ wird voraussichtlich im April 2022 in Kraft treten

Mit dieser Steuer wird eine Pauschalgebühr von 200 Britischen Pfund pro Tonne auf Primär-, Sekundär- oder Versandverpackungen erhoben, die weniger als 30 % recycelte Bestandteile enthalten.

Mit dieser Steuer wird eine Pauschalgebühr von 200 Britischen Pfund pro Tonne auf Primär-, Sekundär- oder Versandverpackungen erhoben, die weniger als 30 % recycelte Bestandteile enthalten. Sie wird Hersteller und Importeure von Kunststoffverpackungen im Vereinigten Königreich direkt betreffen. Nur Unternehmen mit mehr als 10 Tonnen innerhalb eines Jahres sind verpflichtet, und nicht im Vereinigten Königreich ansässige Unternehmen mit mehr als 10 Tonnen innerhalb eines Jahres müssen einen im Vereinigten Königreich ansässigen Steuervertreter benennen, der dann den Antrag im Namen des ausländischen Unternehmens stellt.

Importierte Versandverpackungen sind von der Steuer befreit, es müssen keine Aufzeichnungen geführt werden. 

Verpflichtete Unternehmen müssen der HMRC (Steuerabteilung der britischen Regierung) vierteljährlich Daten über die Kunststoffverpackungen übermitteln, wobei der Recyclinganteil für jede einzelne Komponente gemessen wird. Unternehmen, die "Kunststoff"-Verpackungen aus mehreren Materialien verarbeiten oder importieren, müssen das Gesamtgewicht dieser Verpackungen melden.

Wenn Sie mehr über diese Themen erfahren möchten, steht Ihnen Ramona Brunner via international@take-e-way.de oder 040/750687-117 gerne zur Verfügung.

Für weitere Informationen zu unseren internationalen Compliance-Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von elektronischen Geräten, Batterien/Akkus und verpackten Produkten oder Verpackungen klicken Sie bitte hier: https://www.take-e-way.com/services/international-compliance/

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