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Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Slowenien: Kampf gegen Trittbrettfahrer

Wie take-e-way erfahren hat, ist ein in Slowenien ansässiges Rücknahmesystem aktiv am Sondieren des Marktes. Ziel dieser Aktion ist, für einen faireren Wettbewerb zu sorgen und gleichzeitig verstärkt auf die gesetzlichen Verpflichtungen hinzuweisen.

Mehrfach haben wir in den letzten Monaten davon berichtet, dass immer mehr europäische Organisationen (Rücknahmesysteme, länderübergreifend agierende Herstellernetzwerke und auch Behörden) den Kampf gegen Trittbrettfahrende („Freerider“) aufgenommen haben. Als „Trittbrettfahrer“ werden Herstellende gesehen, die sich nicht an die bestehenden Gesetze der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) halten und nicht der Registrierungs- und Meldepflicht von elektronischen und elektrischen Geräten, Batterien und Verpackungen Rechnung tragen.

Auch in Slowenien nimmt diese Entwicklung ihren Lauf. Wie take-e-way erfahren hat, ist ein dort ansässiges Rücknahmesystem ebenfalls aktiv am Sondieren des Marktes. Ziel dieser Aktion ist, für einen faireren Wettbewerb zu sorgen und gleichzeitig verstärkt auf die gesetzlichen Verpflichtungen hinzuweisen. Wie von einem take-e-way Partner mitgeteilt, ist geplant, die identifizierten Trittbrettfahrenden im ersten Schritt direkt auf die bestehenden Verpflichtungen hinzuweisen und, sollten daraus keine konkreten Maßnahmen abgeleitet werden, diese im zweiten Schritt behördlich zu melden.

Unser Ziel ist, Sie beim rechtssicheren Handel in aktuell 35 Ländern vollumfassend zu unterstützen und diesen sicherzustellen. Wir registrieren Ihre elektronischen Geräte, Batterien und Verpackungen, ganz gleich wo Ihr Firmensitz ist und ganz gleich, in welche und wie viele Länder Sie verkaufen. Unser ständig wachsendes Partner-Netzwerk ist hier die Basis unserer Zuverlässigkeit.

Wenn Sie Produkte nach Slowenien verkaufen oder mehr über unsere internationale Expertise erfahren möchten, steht Ihnen Florian Spreu via international@take-e-way.de oder 040/750687-159 gerne zur Verfügung.

Für weitere Informationen zu unseren internationalen Compliance-Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von elektronischen Geräten, Batterien/Akkus und verpackten Produkten oder Verpackungen klicken Sie bitte hier: https://www.take-e-way.com/services/international-compliance/

Sebastian Siebert
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Sebastian Siebert
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Tel.: 040/750687-0

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