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Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Slowenien: Herstellerverantwortung wird neu geregelt

Hersteller sind verpflichtet, sich zu Rücknahmesystemen zusammenzuschließen. Des Weiteren sieht das neue Gesetz einen Bevollmächtigten für Hersteller jeden Abfallstroms aus dem Ausland vor. Dies bietet ausländischen Herstellern von Verpackungen und Batterien die Möglichkeit, sich in Slowenien zu registrieren.

Wie take-e-way von einem unserer Partner erfahren hat, wurde am 16.03.2022 ein neues Umweltgesetz in Slowenien verabschiedet. In diesem Gesetz ist auch die erweiterte Herstellerverantwortung neu geregelt. Die Entstehung des Gesetzes wie auch dessen Inhalt sind umstritten. 

Hersteller sind verpflichtet, sich zu Rücknahmesystemen zusammenzuschließen. Nur Zusammenschlüsse, welche mehr als 25 Gewichts-% der meldepflichtigen Produkte eines Abfallstroms in Verkehr bringen, werden als Rücknahmesystem anerkannt. Unser Partner sieht hierin die Gefahr einer Monopolisierung. Ob diese im Folgenden auch zu höheren Preisen für kleine Hersteller führen wird, wird sich zeigen. 

Des Weiteren sieht das neue Gesetz einen Bevollmächtigten für Hersteller jeden Abfallstroms aus dem Ausland vor. Dies bietet ausländischen Herstellern von Verpackungen und Batterien die Möglichkeit, sich in Slowenien zu registrieren.

Kennzeichnungspflichten sollen dem neuen Umweltgesetz zufolge von der Regierung festgelegt werden. 

Das verabschiedete Gesetz wurde jetzt veröffentlicht und ist via der Uradni list - Vsebina Uradnega lista (uradni-list.si) in slowenischer Sprache einsehbar.

Gemäß Aussage unserer slowenischen Partner beginnt nun der Bewerbungsprozess zur Teilnahme an den neu einzurichtenden Systemen. Hierzu haben die Rücknahmesysteme bis zum 30.07.2022 Zeit. Die Vergabe durch die Behörde soll bis zum 31.10.2022 erfolgen.

Sollten Sie eine Registrierung in Slowenien als Hersteller von WEEE, Batterien, Verpackungen, Textilien oder Möbeln wünschen, melden Sie sich gerne bei unserer Beratung via beratung@take-e-way.de oder 040/750687-0.

Für Lösungen zum Thema EU Produktkennzeichnung bzw. Verpackungskennzeichnung und insbesondere Entsorgungskennzeichnung steht Ihnen das Beratungsteam von trade-e-bility via beratung@trade-e-bility.de oder 040/75068730-0 gerne zur Verfügung.

Für weitere Informationen zu unseren internationalen Compliance-Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von elektronischen Geräten, Batterien/Akkus und verpackten Produkten oder Verpackungen klicken Sie bitte hier: https://www.take-e-way.de/international-compliance/

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