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Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Schweden Verpackungen Update

Das schwedische Verpackungsrücknahmesystem FTI wird ab dem 01.01.2024 in die Producer Responsibility Organization (PRO) Näringslivets Producentansvar (NPA) eingegliedert. Bis zum 01.11.2023 müssen alle Hersteller einer anerkannten PRO beigetreten sein.

NPA ist ein neu gegründetes Unternehmen, welches Hersteller von Verpackungen dabei unterstützt, ihrer erweiterten Herstellerverantwortung in Schweden nachzukommen.

Die Regierung hat im Juni 2022 eine neue Verpackungsverordnung zur Herstellerverantwortung beschlossen. Diese sieht vor, dass alle Hersteller einer von der schwedischen Umweltschutzbehörde zugelassenen PRO angeschlossen sein müssen. Die Verantwortung für die Sammlung von Haushaltsverpackungen geht gemäß der Verordnung am 01.01.2024 von den Herstellern auf die Kommunen über. Die Verpflichtung der Hersteller, die Sammlung der Verpackungen zu bezahlen und dafür zu sorgen, dass das Verpackungsabfallmaterial recycelt wird, besteht weiterhin.

NPA wird auf der von FTI entwickelten Expertise und Erfahrung aufbauen. Für Hersteller, die derzeit FTI angeschlossen sind, wird ein fließender und sicherer Übergang angestrebt.

Wir halten Sie gerne mit unserem Legal Monitoring Service gezielt auf dem Laufenden. So bekommen Sie nur die Informationen, die relevant für Sie sind.

take-e-way steht Ihnen gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de für Ihre Fragen zu WEEE, Elektrogesetz, Batteriegesetz, Verpackungsgesetz und zur EPR zur Verfügung und hilft bei der Registrierung/Lizenzierung.

Für Lösungen zum Thema EU Produktkennzeichnung bzw. Verpackungskennzeichnung und insbesondere Entsorgungskennzeichnung steht Ihnen das Beratungsteam von trade-e-bility via beratung@trade-e-bility.de oder 040/750687-300 gerne zur Verfügung.

Für Informationen zu unseren internationalen Compliance-Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von elektronischen Geräten, Batterien/Akkus und verpackten Produkten oder Verpackungen klicken Sie bitte hier: https://www.take-e-way.de/international-compliance/

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