Ihre Produkte durch Experten checken lassen in Essen
EPR & Product Compliance Workshop vom 4. - 6. Juni

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie die neue EU Batterieverordnung, Batteriepass und Digitaler Produktpass, CE Konformitätserklärung, CSRD, PPWR, Lösungen für das Recht auf Reparatur und viele mehr.

×

Rücknahmepflicht für Batterien in der EU

Unternehmen, welche grenzüberschreitend an Endnutzer/innen vertreiben, sind gleichzeitig in der Position des Batterieherstellers mit entsprechenden Pflichten. In physischen Ladengeschäften müssen in der Regel alle Typen der Gerätealtbatterien gesammelt werden, wenn Gerätebatterien von diesem aus vertrieben werden.

Art. 8, Abs. 1 b) 2006/66/EG bestimmt die Verpflichtung für Vertreiber/innen, Gerätealtbatterien kostenlos zurückzunehmen. Unternehmen, welche grenzüberschreitend an Endnutzer/innen vertreiben, sind gleichzeitig in der Position des Batterieherstellers mit entsprechenden Pflichten. In vielen Ländern ist dann die Vertreiberrücknahmepflicht durch den Anschluss an das Herstellerrücknahmesystem erfüllt. In physischen Ladengeschäften müssen in der Regel alle Typen der Gerätealtbatterien gesammelt werden, wenn Gerätebatterien von diesem aus vertrieben werden. In Ländern wie zum Beispiel Spanien, Niederlande, Frankreich oder Deutschland werden zu diesem Zweck Sammelboxen von den Rücknahmesystemen der Hersteller/innen kostenlos zur Verfügung gestellt. 

In Polen beschränkt sich die Verpflichtung zur Sammlung von Batterien auf Ladengeschäfte mit einer Verkaufsfläche über 25 m². Außerdem gilt die Verpflichtung nur für Geschäfte, in welchen Batterien lose vertrieben werden. Geschäfte, die zwar Elektrogeräte mit integrierten Batterien, nicht aber lose Batterien, vertreiben, können freiwillig Sammelboxen aufstellen.

Eine freiwillige Sammlung von Batterien ist auch in Büros, Fabriken oder Werkstätten möglich und trägt zu einem höheren Bewusstsein für eine Mülltrennung und damit zum Schutz unserer Umwelt bei. Diese muss nicht öffentlich zugänglich sein.

Möchten oder müssen Sie eine Batteriesammelstelle in Ihrer Niederlassung führen, unterstützt Sie Rebekka Schwarber gerne via international@take-e-way.de oder 040/750687-150.

Für weitere Informationen zu unseren internationalen Compliance-Services im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von elektronischen Geräten, Batterien/Akkus und verpackten Produkten oder Verpackungen klicken Sie bitte hier: https://www.take-e-way.com/services/international-compliance/

Sebastian Siebert
Kontakt

Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
Kontakt

Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation

Tel.: 040/750687-0

presse@take-e-way.de

Lösungen & Kontakt
×