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Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Rücknahmepflicht für Batterien in der EU

Unternehmen, welche grenzüberschreitend an Endnutzer/innen vertreiben, sind gleichzeitig in der Position des Batterieherstellers mit entsprechenden Pflichten. In physischen Ladengeschäften müssen in der Regel alle Typen der Gerätealtbatterien gesammelt werden, wenn Gerätebatterien von diesem aus vertrieben werden.

Art. 8, Abs. 1 b) 2006/66/EG bestimmt die Verpflichtung für Vertreiber/innen, Gerätealtbatterien kostenlos zurückzunehmen. Unternehmen, welche grenzüberschreitend an Endnutzer/innen vertreiben, sind gleichzeitig in der Position des Batterieherstellers mit entsprechenden Pflichten. In vielen Ländern ist dann die Vertreiberrücknahmepflicht durch den Anschluss an das Herstellerrücknahmesystem erfüllt. In physischen Ladengeschäften müssen in der Regel alle Typen der Gerätealtbatterien gesammelt werden, wenn Gerätebatterien von diesem aus vertrieben werden. In Ländern wie zum Beispiel Spanien, Niederlande, Frankreich oder Deutschland werden zu diesem Zweck Sammelboxen von den Rücknahmesystemen der Hersteller/innen kostenlos zur Verfügung gestellt. 

In Polen beschränkt sich die Verpflichtung zur Sammlung von Batterien auf Ladengeschäfte mit einer Verkaufsfläche über 25 m². Außerdem gilt die Verpflichtung nur für Geschäfte, in welchen Batterien lose vertrieben werden. Geschäfte, die zwar Elektrogeräte mit integrierten Batterien, nicht aber lose Batterien, vertreiben, können freiwillig Sammelboxen aufstellen.

Eine freiwillige Sammlung von Batterien ist auch in Büros, Fabriken oder Werkstätten möglich und trägt zu einem höheren Bewusstsein für eine Mülltrennung und damit zum Schutz unserer Umwelt bei. Diese muss nicht öffentlich zugänglich sein.

Möchten oder müssen Sie eine Batteriesammelstelle in Ihrer Niederlassung führen, unterstützt Sie Rebekka Schwarber gerne via international@take-e-way.de oder 040/750687-150.

Für weitere Informationen zu unseren internationalen Compliance-Services im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von elektronischen Geräten, Batterien/Akkus und verpackten Produkten oder Verpackungen klicken Sie bitte hier: https://www.take-e-way.com/services/international-compliance/

Sebastian Siebert
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Sebastian Siebert
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