8. VERE Podiums-Event zum Thema “Sicher, nachhaltig und kreislauffähig in die Zukunft"
Podiumsdiskussion am 19.11.2024 in Hamburg im EAST Hotel

Sie interessieren sich für die zukünftige Entwicklung von EPR und Product Compliance? Sie wünschen sich Direktkontakt zu Gesetz-Urhebern und Behörden? Nutzen Sie die Gelegenheit und diskutieren Sie mit uns konstruktiv Lösungen und Wege aus der Bürokratie, um nachhaltige Produkte möglich zu machen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Ihre Produkte durch Experten checken lassen in Hamburg
EPR & Product Compliance Workshop vom 20. - 21. November

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie Batteriepass und Digitaler Produktpass, neue Batterieverordnung 2024, CE & Konformitätserklärung, CSRD, PPWR, uvm.

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Registrierungspflicht/Markenthematik

Die am Markt seit geraumer Zeit zunehmenden juristischen Auseinandersetzungen, – sowohl wettbewerbsrechtlicher Art, als auch im Zuge der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten durch das UBA (Umweltbundesamt) – veranlassen take-e-way noch einmal auf die Pflichten des ElektroG sowie die Einhaltung der EAR-Regeln hinzuweisen.

In diesem Zusammenhang warnen wir ausdrücklich davor, nicht registrierte Geräte anzubieten. take-e-way sind Fälle bekannt, in denen Bußgelder in Höhe von mehreren hundert tausend Euro verhängt wurden, obwohl eine Stammregistrierung bestand, aber nicht alle in Verkehr gebrachten Marken registriert waren.

Die sich derzeit manifestierend Rechtsprechung – auch im Bereich des Wettbewerbsrechtes – geht hier eine eindeutige Richtung. Daher bitten wir Sie die nachstehenden Formulierungen der Stiftung EAR umzusetzen.

„Der Hersteller definiert sich über die Marke und nicht über die Firma.” (Begründung zu § 3 Abs. 11 ElektroG) Die Marke ist das entscheidende Merkmal, mit dem ein Gerät eindeutig einem Hersteller zuzuordnen ist. Anzugeben ist daher die Bezeichnung, die auf den Elektro- und Elektronikgeräten angebracht ist , die ein Hersteller in Verkehr bringt, unabhängig davon, ob es sich um eine eingetragene Marke handelt oder nicht, und auch unabhängig davon, ob der Hersteller auch der Markeninhaber ist (z. B. bei Importen). Bringt ein Hersteller Elektro- und Elektronikgeräte unter mehreren Marken in Verkehr, muss er für jede Marke eine eigene Registrierung beantragen (Ergänzungsregistrierung). Unter den Begriff der Marke fallen auch Verkehrsmarken und notorisch bekannte Marken. Unter der Marke ist nicht zu verstehen die Typenbezeichnung eines Gerätes oder einer Geräteserie (z. B. Buchstaben-Zahlenkombinationen), und auch nicht Gerätebeschreibungen (z. B. „Messgeräte”).

Für Rückfragen zur Umsetzung der Markenthematik sind wir gern für Sie unter den bekannten Telefonnummern erreichbar.

Gern beraten wir Sie auch zur Umsetzung der aktuellen Novelle der Verpackungsverordnung und unser neues „Vollkaskomodul” hierzu.

Sebastian Siebert
Kontakt

Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
Kontakt

Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation

Tel.: 040/750687-0

presse@take-e-way.de

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