Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat die Ausgabe 2025 des Mindeststandards für recyclinggerechte Verpackungen veröffentlicht, wie die ZVSR in einer aktuellen Pressemitteilung berichtet. Ziel ist, dass bis 2030 nur noch Verpackungen in Verkehr gebracht werden, die zu mindestens 70 Prozent stofflich verwertbar sind. Die EU Verpackungsverordnung (PPWR) tritt bereits im August 2026 mit ersten Regelungen in Kraft. Der neue Mindeststandard basiert weiterhin auf § 21 VerpackG. Der delegierte Rechtsaktzur Bemessung der Recyclingfähigkeit wird 2028 erwartet. Jedoch kann der Mindeststandard der ZSVR den delegierten Rechtsakt nicht vorwegnehmen.
Zudem müssen Verpackungen ab August 2026 nicht mehr in nur 6 sondern in 22 Kategorien gemeldet werden. Eine Übersicht der künftigen „Kategorien und Parameter für die Bewertung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen“ finden Sie im Anhang II der EU Verpackungsverordnung. Betroffene Händler, Hersteller und Importeure müssen ihre Warenwirtschaftssysteme rechtzeitig umstellen. Leistungsmerkmale für die Recyclingfähigkeit basieren künftig auf Kriterien für die recyclinggerechte Gestaltung. Mit diesen Kriterien soll die Kreislauffähigkeit bei der Verwendung der daraus resultierenden Sekundärrohstoffe von ausreichender Qualität zur Substitution der Primärrohstoffe sichergestellt werden. Auch ein Mindestrezyklatanteil wird künftig eine wichtige Rolle spielen.
Rechtzeitig informieren: Recyclinggerechte Verpackungen werfen bei den betroffenen Händlern und Herstellern viele Fragen auf. Daher ist „Vom Mindeststandard nach § 21 VerpackG zum Artikel 6 PPWR: Recyclingfähigkeit von Verpackungen“ eines der vielen gefragten Themen auf dem Product Compliance Workshop vom 25. bis 27. November 2025 in Hamburg.
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