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Quartalsgebühr für B2B- und B2C-Registrierungen

Die Einführung einer Quartalsgebühr für Inhaber von B2B- und B2C-Registrierungen ist ein Novum in der achten Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Batteriegesetz-Gebührenverordnung (ElektroGBattGGebV) für das Kalenderjahr 2023.

Dem VERE e.V. liegt ein Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums (BMUV) für eine ElektroGBattGGebV für das Bezugsjahr 2023 vor. In dieser Verordnung werden die durch die registrierten Hersteller an die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) zu entrichtenden Gebühren festgelegt. Die Gebühren werden jedes Jahr auf Aktualität geprüft und die Gebührentatbestände an die jeweils aktuelle Gesamtkostenkalkulation und prognostizierten Fallzahlen (insbesondere Registrierungen) der Stiftung EAR angepasst.

Besonders bemerkenswert an der achten ElektroGBattGGebV ist die Einführung einer Quartalsgebühr für Registrierungskontoinhaber in Höhe von 24,10 € pro Quartal. Dieser Gebührentatbestand ist ein Novum und hat folgende Eigenschaften:

  • die Gebühr ist mengenunabhängig,
  • die Gebühr bezieht sich nicht auf einen spezifisch genannten Vorgang (z. B. Registrierung oder Garantieprüfung),
  • die Gebühr wird unabhängig von einem verursachergerechten Aufwand dauerhaft während des Registrierungszeitraumes eines Herstellers erhoben,
  • die Gebühr inkludiert sowohl B2C- als auch B2B-Registrierungen.

Durch die Eigenschaft, dass der neue Gebührentatbestand mengenunabhängig ist, belastet er kleine und mittelständische Unternehmen im Verhältnis zur Verkaufsmenge besonders hoch. Dieses hat der VERE e.V. in einer Stellungnahme gegenüber dem BMUV stark kritisiert.

Nach dem letzten uns bekannten Entwurfsstand müssen nun auch für B2B-Registrierungen jährliche Gebühren entrichtet werden, da die zu entrichtende Quartalsgebühr keinen Unterschied zwischen B2C- und B2B-Registrierungen macht. Zuvor waren B2B-Registrierungen gänzlich von fortlaufenden Gebühren befreit.

Die Quartalsgebühr trifft nur Registrierungen von Elektro- und Elektronikgeräten, Batterieregistrierungen sind davon nicht betroffen.

Nach Informationen aus den beteiligten Kreisen wird nicht mit inhaltlichen Änderungen an dem VERE vorliegenden Entwurf der ElektroGBattGGebV gerechnet. Wir halten Sie hierzu auf dem Laufenden.

Das Beratungsteam von take-e-way steht Ihnen gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de für Ihre Fragen zum Elektrogesetz und zur EPR zur Verfügung und hilft bei der Registrierung.

Sebastian Siebert
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Christoph Brellinger
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