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Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Pressemitteilung: Take-e-way schließt 2000 Dienstleistungsverträge ab

Hamburg - Der zweitausendste Kunde hat die take-e-way GmbH mit der rechtssicheren Übernahme seiner bürokratischen und Entsorgungsverpflichtungen aus dem Elektrogesetz beauftragt. Pünktlich zum Start der weltgrößten Musikmesse in Frankfurt am Main, auf der sich das Unternehmen interessierten Elektronikanbietern vorstellt, wird damit der anhaltende Entlastungsbedarf bei der Umsetzung von Umweltgesetzen deutlich. Oliver Friedrichs und Jochen Stepp, Geschäftsführer der erst 2004 gegründeten take-e-way GmbH, sind vom nachhaltigen Erfolg des Geschäftsmodells überzeugt. "Inzwischen liegt der Anteil der registrierten, von uns vertretenen Unternehmen bei zirka 40 Prozent im Consumer-Bereich.", so Friedrichs. Auch Jochen Stepp betont die Bedeutung der großen Nachfrage für die gesamte Elektro- und Elektronikindustrie: "Die Unterstützung der kleinen Hersteller und Importeure und die stetig wachsende Zahl unserer Mitglieder stärkt uns bei der Entlastung des Mittelstandes. Dadurch können wir uns noch effektiver für die Interessen unserer Kunden einsetzen."

Die take-e-way GmbH aus Hamburg übernimmt die gesetzeskonforme Umsetzung von Anforderungen und Pflichten des Elektrogesetzes, des Batteriegesetzes und der Verpackungsverordnung für mittelständische Unternehmen im In- und Ausland. Der 2003 gegründete Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (VERE e.V.) ist ein Zusammenschluss von Anbietern, Herstellern, Wirtschaftsverbänden und Einzelpersonen, der die Interessen kleiner und mittelständischer Unternehmen bei der Umsetzung von Umweltgesetzen auf Landes- und Bundesebene vertritt.

Pressekontakt:
take-e-way GmbH
Christoph Brellinger
Unternehmenskommunikation
Liebigstr. 64
22113 Hamburg

Telefon: +49 (0)40/750687-111
Telefax: +49 (0)40/750687-101

www.take-e-way.de
presse@take-e-way.de

Sebastian Siebert
Kontakt

Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

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Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation

Tel.: 040/750687-0

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