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Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Pressemitteilung: Qualitätsmanagement von take-e-way ist ISO zertifiziert

Hamburg – Das Qualitätsmanagementsystem der take-e-way GmbH ist nach der aktuellen ISO 9001:2008 zertifiziert. Aufgrund der großen Verantwortung, die das Unternehmen für seine Kunden übernimmt, hatte sich take-e-way bereits seit der Gründung höchste Qualitätsanforderungen auferlegt. Die Überprüfung und die erfolgreiche Testierung dieses Qualitätsniveaus stellen die Grundlagen für weitere Prozessinnovationen des Unternehmens dar. Im April 2010 fand daher eine umfangreiche Prüfung aller bestehenden Geschäftsprozesse von take-e-way statt. Dabei wurden auch die Mitarbeiter zu detaillierten Abläufen und Aufgabeninhalten befragt. Der ISO-Status konnte im Anschluss der Prüfung erwartungsgemäß gleich im ersten Anlauf testiert werden. Damit ist nun auch urkundlich belegt, dass die etablierten Qualitätssicherungsmaßnahmen und die Mitarbeiterausbildung von take-e-way die internationale Qualitätsmanagementnorm erfüllen. Jochen Stepp, Geschäftsführer von take-e-way, betrachtet die ISO-Zertifizierung als großen Erfolg für das gesamte Unternehmen: "Die Zertifizierung bestätigt, dass die gemeinsam mit unseren Mitarbeitern entwickelten Verfahren den hohen Anforderungen eines State-of-the-Art-Qualitätsmanagements entsprechen. Das gilt uns als zusätzlicher Ansporn, die Qualität unserer Prozesse weiterhin auszubauen."

Die take-e-way GmbH aus Hamburg übernimmt die gesetzeskonforme Umsetzung von Anforderungen und Pflichten des Elektrogesetzes, des Batteriegesetzes und der Verpackungsverordnung für mittelständische Unternehmen im In- und Ausland. Gemeinsam mit dem 2003 gegründeten Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (VERE e.V.), der mitgliederstärksten Organisation aus Anbietern, Herstellern, Wirtschaftsverbänden und Einzelpersonen, vertritt take-e-way auch auf politischer Ebene die Interessen von über 2.000 kleinen und mittelständischen Unternehmen bei der Umsetzung von Umweltgesetzen.

Pressekontakt:
take-e-way GmbH
Christoph Brellinger
Unternehmenskommunikation
Liebigstraße 64
22113 Hamburg

Telefon: +49 (0)40/750687-111
Telefax: +49 (0)40/750687-101

www.take-e-way.de
presse@take-e-way.de

Sebastian Siebert
Kontakt

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Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

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Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation

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