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EU Verpackungsverordnung (PPWR) Termin verschoben

Das Korrigendum-Verfahren sieht vor, dass die PPWR als angenommen gilt, sofern binnen 24 Stunden keine Fraktion oder mindestens 36 Abgeordnete eine Abstimmung verlangen.

Aufgrund von Zeitmangel vor den Europawahlen wurde im Fall der EU Verpackungsverordnung (PPWR) das Korrigendum-Verfahren erforderlich (trade-e-bility berichtete). Wie Euwid nun informiert, wurde die Abstimmung über die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) auf die letzte Novemberwoche verschoben. Der Umweltausschuss stimmt am 25.11.2024 über die Verordnung ab. Am Folgetag wird sie im Plenum als Berichtigung bekannt gegeben. Die Geschäftsordnung für das Korrigendum-Verfahren sieht vor, dass die PPWR als angenommen gilt, sofern binnen 24 Stunden keine Fraktion oder mindestens 36 Abgeordnete eine Abstimmung verlangen. Nach der Zustimmung des Rats tritt die Verordnung 20 Tage nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft, wobei ihre Anwendung 18 Monate später beginnt. Einige Regelungen haben abweichende Übergangsfristen.

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