8. VERE Podiums-Event zum Thema “Sicher, nachhaltig und kreislauffähig in die Zukunft"
Podiumsdiskussion am 19.11.2024 in Hamburg im EAST Hotel

Sie interessieren sich für die zukünftige Entwicklung von EPR und Product Compliance? Sie wünschen sich Direktkontakt zu Gesetz-Urhebern und Behörden? Nutzen Sie die Gelegenheit und diskutieren Sie mit uns konstruktiv Lösungen und Wege aus der Bürokratie, um nachhaltige Produkte möglich zu machen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Ihre Produkte durch Experten checken lassen in Hamburg
EPR & Product Compliance Workshop vom 20. - 21. November

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie Batteriepass und Digitaler Produktpass, neue Batterieverordnung 2024, CE & Konformitätserklärung, CSRD, PPWR, uvm.

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Portugal: Registrierung und Bevollmächtigter für elektronische Geräte, Batterien und Verpackungen

Die portugiesische Umweltbehörde APA verkündete mit Wirkung zum 01.07.2021 die frühzeitige Umsetzung zur behördlichen Eintragung eines Bevollmächtigten für andere Abfallströme als elektrische und elektronische Geräte. Die davon betroffenen Produktkategorien gehen über Batterien bzw. Akkumulatoren und Verpackungen hinaus. Ab dem 01.01.2022 ist eine Registrierung für solche Produkte auf diese Weise verpflichtend durchzuführen.

Die portugiesische Umweltbehörde APA verkündete mit Wirkung zum 01.07.2021 die frühzeitige Umsetzung zur behördlichen Eintragung einer/s Bevollmächtigten für andere Abfallströme als elektrische und elektronische Geräte. Die davon betroffenen Produktkategorien gehen über Batterien bzw. Akkumulatoren und Verpackungen hinaus. Ab dem 01.01.2022 ist eine Registrierung für solche Produkte auf diese Weise verpflichtend durchzuführen.

Die Gesetzesvorlage dazu besteht seit 2017, wobei take-e-way und ihre portugiesischen Partner die damit verbundenen Anforderungen seit mehr als zwei Jahren umsetzen, sodass unsere Kundinnen und Kunden ihre Verpflichtungen bereits vorzeitig erfüllt haben.

Denn die seit damals bestehende Fragestellung „Bin ich als Herstellerin bzw. Hersteller zur Registrierung verpflichtet?“ beantwortet sich gemäß Art. 19.1 Decreto-Lei n.° 152-D/2017 mit einer generellen Registrierungspflicht. Dies gilt vor allem für nicht-portugiesische Herstellende beim direkten Verkauf an Endnutzerinnen und Endnutzer. Andernfalls sind portugiesische Importierende verpflichtet, sich zu registrieren und die Verkäufe zu melden. Diese Verpflichtung kann nur von Unternehmen aus EU Mitgliedsstaaten freiwillig übernommen werden. Gemäß Art. 20.2 Decreto-Lei n.° 152-D/2017 haben ausländische Herstellende die Pflicht eine/n in Portugal ansässige/n Bevollmächtigte/n zu benennen.

Wenn Sie Produkte nach Portugal verkaufen und Beratung benötigen, stehen Ihnen Mario Schultz und Rafael Loaiza via international@take-e-way.de oder 040/750687-149 bzw. 040/750687-115 gerne zur Verfügung.

Für weitere Informationen zu unseren internationalen Compliance-Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von elektronischen Geräten, Batterien/Akkus und verpackten Produkten oder Verpackungen klicken Sie bitte hier: https://www.take-e-way.com/services/international-compliance/

Sebastian Siebert
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