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Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Portugal: Registrierung und Bevollmächtigter für elektronische Geräte, Batterien und Verpackungen

Die portugiesische Umweltbehörde APA verkündete mit Wirkung zum 01.07.2021 die frühzeitige Umsetzung zur behördlichen Eintragung eines Bevollmächtigten für andere Abfallströme als elektrische und elektronische Geräte. Die davon betroffenen Produktkategorien gehen über Batterien bzw. Akkumulatoren und Verpackungen hinaus. Ab dem 01.01.2022 ist eine Registrierung für solche Produkte auf diese Weise verpflichtend durchzuführen.

Die portugiesische Umweltbehörde APA verkündete mit Wirkung zum 01.07.2021 die frühzeitige Umsetzung zur behördlichen Eintragung einer/s Bevollmächtigten für andere Abfallströme als elektrische und elektronische Geräte. Die davon betroffenen Produktkategorien gehen über Batterien bzw. Akkumulatoren und Verpackungen hinaus. Ab dem 01.01.2022 ist eine Registrierung für solche Produkte auf diese Weise verpflichtend durchzuführen.

Die Gesetzesvorlage dazu besteht seit 2017, wobei take-e-way und ihre portugiesischen Partner die damit verbundenen Anforderungen seit mehr als zwei Jahren umsetzen, sodass unsere Kundinnen und Kunden ihre Verpflichtungen bereits vorzeitig erfüllt haben.

Denn die seit damals bestehende Fragestellung „Bin ich als Herstellerin bzw. Hersteller zur Registrierung verpflichtet?“ beantwortet sich gemäß Art. 19.1 Decreto-Lei n.° 152-D/2017 mit einer generellen Registrierungspflicht. Dies gilt vor allem für nicht-portugiesische Herstellende beim direkten Verkauf an Endnutzerinnen und Endnutzer. Andernfalls sind portugiesische Importierende verpflichtet, sich zu registrieren und die Verkäufe zu melden. Diese Verpflichtung kann nur von Unternehmen aus EU Mitgliedsstaaten freiwillig übernommen werden. Gemäß Art. 20.2 Decreto-Lei n.° 152-D/2017 haben ausländische Herstellende die Pflicht eine/n in Portugal ansässige/n Bevollmächtigte/n zu benennen.

Wenn Sie Produkte nach Portugal verkaufen und Beratung benötigen, stehen Ihnen Mario Schultz und Rafael Loaiza via international@take-e-way.de oder 040/750687-149 bzw. 040/750687-115 gerne zur Verfügung.

Für weitere Informationen zu unseren internationalen Compliance-Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von elektronischen Geräten, Batterien/Akkus und verpackten Produkten oder Verpackungen klicken Sie bitte hier: https://www.take-e-way.com/services/international-compliance/

Sebastian Siebert
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