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Neue EU-Regulierungen und strengere Vorschriften in der Praxis umsetzen
EPR & Product Compliance Workshop vom 5. - 7. Mai in Frankfurt

Alle Updates 2026 sowie praxisnahe, direkte Umsetzung für PPWR, Batterien, Digitaler Produktpass, KI-Einsatz, Digitale Verantwortung, Textilien, Elektroprodukte, Legal Monitoring, EPR Deutschland & international, chemische Compliance, Sorgfaltspflichten, Produktsicherheit nach GPSR, Lebensmittelkontakt, PSA, Kennzeichnungspflichten (CE, Triman), EUDR.

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Palettenumhüllungen und Umreifungsbänder von vollständiger Wiederverwendung ausgenommen

Palettenumhüllungen und Umreifungsbänder wie Stretchfolien und Kunststoffgurte sind nun von der Pflicht zur vollständigen Wiederverwendung ausgenommen. Bisher erstreckte sich diese Verpflichtung auf betriebsinterne Anwendungen, Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen sowie auf nationale Transporte innerhalb eines Mitgliedstaates. Die neue Regelung soll gezielt für eine Entlastung in diesen Bereichen sorgen.

Die PPWR schreibt ab 2030 recyclingfähige Verpackungen und Mindestanteile recycelten Kunststoffs vor. Ab 2029 müssen mindestens 40 Prozent der Transport- und Verkaufsverpackungen wiederverwendbar sein, was neue Ansätze für Paletten, Kisten, Boxen, Trays, Fässer und Kanister in der Lieferkette erfordert.

Delegierter Rechtsakt 2026: Neue Ausnahmen für Palettenverpackungen

Am 25. Februar 2026 hat die Europäische Kommission erstmals einen delegierten Rechtsakt zur PPWR erlassen. Palettenumhüllungen und Umreifungsbänder wie Stretchfolien und Kunststoffgurte sind nun von der Pflicht zur vollständigen Wiederverwendung ausgenommen. Bisher galt die Verpflichtung für interne Anwendungen, Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen und nationale Transporte. Die neue Regelung soll hier gezielt entlasten.

Die Entscheidung basiert auf einer Machbarkeitsstudie mit Feedback aus Industrie und Handel. Eine vollständige Umstellung auf wiederverwendbare Systeme wäre zu teuer und schwer umsetzbar gewesen. Palettenumhüllungen und Umreifungsbänder werden meist nur einmal verwendet und können aus wirtschaftlichen und hygienischen Gründen nicht sinnvoll zurückgeführt werden. Der Aufbau von Rücknahmesystemen und Investitionen in Reinigung und Prozessanpassung wären für viele Unternehmen eine große Belastung.

Das Ziel der PPWR bleibt: Ab 2030 müssen Unternehmen mindestens 40 Prozent ihrer Transport- und Verkaufsverpackungen wiederverwendbar machen. Die neue Regelung bezieht sich auf die vollständige Wiederverwendung einzelner Verpackungselemente in definierten Fällen. Firmen sollen weiterhin Mehrwegkonzepte stärken und nachhaltige Verpackungen fördern.

Auswirkungen auf Hersteller und Händler

Hersteller und Händler müssen angesichts aktueller Entwicklungen gezielt priorisieren: Geeignete Verpackungen für Wiederverwendung identifizieren und wirtschaftlich sinnvolle Investitionen prüfen. Ein strukturiertes Compliance-Management gewinnt an Bedeutung, da die PPWR neue Pflichten und Anforderungen mit sich bringt. Wer frühzeitig klare Prozesse etabliert, minimiert Risiken und ist regulatorisch abgesichert. Für die Kreislaufwirtschaft sind flexible Lösungen im internationalen Handel gefragt. Unternehmen sollten ihre Verpackungen und Compliance jetzt anpassen, um Risiken zu vermeiden und Wettbewerbsvorteile zu sichern.

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