Icon mit Dokument, das unterschrieben wird
Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

×
Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

×
Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

×

Ordnungswidrigkeiten aus dem ElektroG

In Abstimmung mit dem Umweltbundesamt wird folgender Text veröffentlicht:

Aus informierten Kreisen haben wir erfahren, dass bei dem Umweltbundesamt (UBA) rechnerisch ca. 50.000 noch nicht bearbeitete Ordnungswidrigkeiten aus dem ElektroG vorliegen müssten.

Auch wenn die Zahl vom UBA nicht bestätigt wurde, wurde uns bei einem Gespräch mitgeteilt, dass Verstöße gegen die Pflicht zur Mengenmeldung nun abgearbeitet werden.

Vorrangig sollen die Fälle bearbeitet werden, bei denen Hersteller ihre monatlichen Mengenmeldungen einmalig oder mehrmals gar nicht getätigt haben.

Wir haben in dem Gespräch vor Ort um Verständnis für die Schwierigkeiten kleiner Unternehmen bei der Abwicklung der bürokratischen Hürde geworben.
Man sagte uns, dass das Ordnungsgeld aufgrund von individuellen Abwägungsprozessen nach festgelegten Kriterien verhängt wird, wobei der Bußgeldrahmen im Vergleich zu den anderen Ordnungswidrigkeitstatbeständen im ElektroG in der Regel nicht ausgeschöpft werden wird.
Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir unsere Mitglieder zur rechtzeitigen Abgabe der Mengenmeldung drängen. Dies geschieht ausschließlich deswegen, weil wir die uns angeschlossenen Hersteller vor solchen Unannehmlichkeiten schützen möchten.

Bei weiteren Fragen zu diesem Thema können Sie sich gerne jederzeit an das take-e-way - Team wenden.
Tel.: 040-750687111, Email: info@take-e-way.de

Sebastian Siebert
Kontakt

Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
Kontakt

Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation

Tel.: 040/750687-0

presse@take-e-way.de

Lösungen & Kontakt
×