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Neue Registrierungspflicht für Verpackungen in Spanien

Spanische Behörde prüft Eintrag der Hersteller von verpackten Produkten im Register, das Ausweisen der Visible Fee für Entsorgungskosten von Verpackungen und die Informationen zur Rückgabe an Sammelstellen von Gemeinden, Vertreibern, Herstellern und Entsorgern.

Am 28.12.2022 wurde die neue Verpackungsverordnung im Staatsblatt von Spanien veröffentlicht. Am 20.06.2022 informierten wir bereits über geplante Änderungen und die Stellungnahme des VERE Verbands zum Gesetzentwurf.

Kennzeichnung
Im Interesse seiner Mitglieder konnte der VERE Verband gemeinsam mit weiteren Stellungnehmenden die Vorschrift einer detaillierten Anleitung zur Sortierung des Verpackungsabfalls nach Vorgaben der Rücknahmesysteme auf der Verpackung sowie das explizite Verbot zur Nutzung des Grünen Punktes abwenden. Auf Haushaltsverpackungen ist allerdings die Abfallfraktion oder der Sammelcontainer anzugeben.

Registrierungspflicht
Mit der Definition des Produktherstellers wird der Kreis der Verpflichteten erweitert. Hierunter fallen auch Verpacker, Importeure, Markeninhaber, Vertreiber, Paketdienste und Betreiber von Plattformen. Für Haushaltsverpackungen sowie für gewerbliche und Industrieverpackungen sind sie verpflichtet, sich im öffentlichen Herstellerverzeichnis zu registrieren und die getrennte Sammlung des Verpackungsabfalls über ein Rücknahmesystem zu gewährleisten. Diese Pflicht können Hersteller zum Beispiel durch den Anschluss an ein kollektives Rücknahmesystem erfüllen. Es ist wahrscheinlich, dass das derzeitig einzige kollektive Rücknahmesystem für Verpackungen seine Monopolstellung verlieren wird. take-e-way wird im Falle einer Beauftragung das passende System für Sie auswählen. Die Registrierungsnummer ist in der gesamten Lieferkette in offiziellen Dokumenten zu führen und wird von Behörden kontrolliert. Ausländische Hersteller müssen einen Bevollmächtigten benennen.

Entsorgungskosten
In Absprache unter Handelspartnern kann die Finanzierung der Entsorgung durch einen Käufer oder Verkäufer mit Sitz in Spanien übernommen werden. Wer sich freiwillig einem Rücknahmesystem anschließt, übernimmt damit die volle Verantwortung eines Herstellers. Der an ein Rücknahmesystem bezahlte Beitrag für die Entsorgung muss in Rechnungen an den Kunden ausgewiesen werden.

Sollten Sie eine Registrierung in Spanien als Hersteller von WEEE, Batterien oder Verpackungen wünschen oder Fragen zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) haben, melden Sie sich gerne bei unserer Beratung via beratung@take-e-way.de oder 040/750687-0.

Für weitere Informationen zur Kennzeichnungspflicht steht Ihnen das Beratungsteam von trade-e-bility via beratung@trade-e-bility.de oder 040/75068730-0 gerne zur Verfügung.

Für Informationen zu unseren internationalen Compliance-Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von elektronischen Geräten, Batterien/Akkus und verpackten Produkten oder Verpackungen klicken Sie bitte hier: https://www.take-e-way.de/international-compliance/

Sebastian Siebert
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Sebastian Siebert
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Christoph Brellinger
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