Neue Registrierungspflicht für Verpackungen in Spanien

Die spanische Verpackungsverordnung verpflichtet Hersteller zur Registrierung ihrer Verpackungen. Auch Händler aus dem Ausland müssen sich über einen Bevollmächtigten anmelden, wenn sie verpackte Produkte in Spanien verkaufen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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LED Stripes – Wichtige Information zur Einordnung bei der Stiftung EAR

LED-Stripes werden nun als Leuchten in der Geräteart "Leuchten und sonstige Beleuchtungskörper oder Geräte für die Ausbreitung oder Steuerung von Licht, die in privaten Haushalten genutzt werden können" der Sammelgruppe 5 eingeordnet

Die regelsetzenden Gremien der Stiftung EAR haben eine Neubewertung im Produktbereich der Lampen vorgenommen. Neu ist, dass LED-Stripes nun als Leuchten in der Geräteart "Leuchten und sonstige Beleuchtungskörper oder Geräte für die Ausbreitung oder Steuerung von Licht, die in privaten Haushalten genutzt werden können" der Sammelgruppe 5 eingeordnet werden.

Bislang wurden LED-Stripes der Geräteart "Lampen außer Gasentladungslampen" zugeordnet.

VERE e.V. und take-e-way begrüßen diese praxisgerechte Neueinstufung ausdrücklich. Betroffene Hersteller profitieren in der neuen Geräteart außerdem von deutlich geringeren Kosten (Garantie und Entsorgung).

Falls Sie als Hersteller von LED-Stripes von dieser Neuregelung betroffen sein sollten, empfehlen wir Ihnen zu überprüfen, ob Sie unter diesen neuen Bedingungen noch richtig mit Ihren Produkten registriert sind. take-e-way klärt in der Zwischenzeit für Sie mit der Stiftung EAR, ob für eine behördlich veranlasste Umregistrierung Kosten anfallen.

Leiten Sie diese Information auch gerne an befreundete Unternehmen weiter.

Bei Fragen steht Ihnen unser Beratungsteam sehr gerne unter beratung@take-e-way.de oder unter 040/750687-111 zur Verfügung.

Über take-e-way
Gründung 2004 in Hamburg, derzeit 35 Mitarbeiter, Geschäftsführer: Jochen Stepp, Oliver Friedrichs

Geschäftsfelder: Die take-e-way GmbH übernimmt EU-weit die gesetzeskonforme Umsetzung von bürokratischen und operativen Anforderungen und Pflichten im Bereich Produktverantwortung (Elektro- und Elektronikgerätegesetz, WEEE, Batteriegesetz, Verpackungsverordnung etc.) für Hersteller, Importeure, Großhändler, Einzelhändler und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten aus dem In- und Ausland.

VERE e.V.: Der 2003 gegründete Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (VERE e.V.) ist die mitgliederstärkste Organisation aus Anbietern, Herstellern, Wirtschaftsverbänden und Einzelpersonen bei der Umsetzung des ElektroG in Deutschland. VERE ist die Gründungsorganisation von take-e-way und der als WEEE-Bevollmächtigter agierenden get-e-right GmbH und vertritt auch auf der politischen Ebene die Interessen von über 3.700 Unternehmen.

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