Neue Registrierungspflicht für Verpackungen in Spanien

Die spanische Verpackungsverordnung verpflichtet Hersteller zur Registrierung ihrer Verpackungen. Auch Händler aus dem Ausland müssen sich über einen Bevollmächtigten anmelden, wenn sie verpackte Produkte in Spanien verkaufen.

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Icon mit Dokument, das unterschrieben wird
Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Lampen, Leuchten und Lichtquellen: Bis März 2023 keine alten Energie-Label mehr verwenden

Die EU wünscht sich, dass nach der Übergangsfrist von 18 Monaten – das bedeutet März 2023 – keine alten Label mehr vorhanden sind. Das Erzeugen des neuen Labels und die Registrierung in der EPREL-Datenbank kann die trade-e-bility GmbH für Sie übernehmen.

Am 05.12.2019 hat die Europäische Kommission eine neue Verordnung erlassen, welche die Energiekennzeichnung von „Lichtquellen“ definiert und vorherige Bestimmungen sehr kurzfristig aufgehoben hat. Sie trägt die Nummer (EU) 2019/2015.

Nach dieser Verordnung sind Leuchten – elektrische Geräte, die zum Tragen einer Lampe, dem Leuchtmittel, gedacht sind – seit dem 25.12.2019 nicht mehr kennzeichnungspflichtig bezüglich einer Energiekennzeichnung.

Des Weiteren wird der Begriff „Lichtquelle“ neu definiert. Jede Leuchte, die ein fest verbautes Leuchtmittel in sich trägt, gilt als Lampe zu werten und benötigen somit eine entsprechende Energiekennzeichnung.

Obwohl das Weiterführen der alten Energiekennzeichnung derzeit keine negativen rechtlichen Auswirkungen trägt, empfehlen wir, das Label zu überkleben oder fortan zu entfernen.

Die EU wünscht sich, dass nach der Übergangsfrist von 18 Monaten – das bedeutet März 2023 – keine alten Label mehr vorhanden sind.

Das Eintragen der Produktdaten in die Produktdatenbank wird jedoch bereits ab Mai 2021 Pflicht.

Das Erzeugen des neuen Labels mittels der EPREL-Datenbank, welcher Energieklasse Ihr Leuchtmittel angehört und die Registrierung in der EPREL-Datenbank kann die trade-e-bility GmbH für Sie übernehmen. Grundlage hierfür ist ein Prüfbericht von einem entsprechenden Labor. Sofern Sie diese Prüfung benötigen, hilft Ihnen die trade-e-bility GmbH auch hier gerne weiter. Das Beratungsteam steht Ihnen für Ihre Fragen gerne unter 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de zur Verfügung.

Sebastian Siebert
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Sebastian Siebert
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Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

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