8. VERE Podiums-Event zum Thema “Sicher, nachhaltig und kreislauffähig in die Zukunft"
Podiumsdiskussion am 19.11.2024 in Hamburg im EAST Hotel

Sie interessieren sich für die zukünftige Entwicklung von EPR und Product Compliance? Sie wünschen sich Direktkontakt zu Gesetz-Urhebern und Behörden? Nutzen Sie die Gelegenheit und diskutieren Sie mit uns konstruktiv Lösungen und Wege aus der Bürokratie, um nachhaltige Produkte möglich zu machen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Ihre Produkte durch Experten checken lassen in Hamburg
EPR & Product Compliance Workshop vom 20. - 21. November

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie Batteriepass und Digitaler Produktpass, neue Batterieverordnung 2024, CE & Konformitätserklärung, CSRD, PPWR, uvm.

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Ladestationen für E-Fahrzeuge fallen unter das Elektronikgerätegesetz

Am 5. März 2021 hat der Bundesrat das kürzlich vom Bundestag beschlossene Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität gebilligt. Ziel des Gesetzes ist es, den Ausbau von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in Gebäuden zu beschleunigen. Ladestationen für E-Fahrzeuge fallen je nach Größe als Groß- oder Kleingeräte unter das Elektronikgerätegesetz (WEEE/ElektroG) und müssen bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register registriert werden.

Am 5. März 2021 hat der Bundesrat das kürzlich vom Bundestag beschlossene Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität gebilligt. Es kann daher jetzt dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am Tag darauf in Kraft treten.

Ziel des Gesetzes ist es, den Ausbau von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in Gebäuden zu beschleunigen.

In Deutschland gibt es laut Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur 34.029 öffentliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/26303) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/25970) mit.

Ladestationen (Ladesäulen/Wallboxen) für E-Fahrzeuge fallen je nach Größe als Groß- oder Kleingeräte unter das Elektronikgerätegesetz (WEEE/ElektroG bzw. „Elektrogesetz“) und müssen bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register registriert werden. Hierfür ist eine insolvenzsichere Garantie erforderlich. Regelmäßige Mengenmeldungen müssen vorgenommen werden.

take-e-way betreut bereits Hersteller, Vertreiber und Inverkehrbringer von Ladestationen bei der Erfüllung des Elektronikgerätegesetzes. Für Ihre Fragen stehen Ihnen die Berater von take-e-way gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de  zur Verfügung.

Video: Das Elektrogesetz – take-e-way hilft Ihnen

In diesem Video erfahren Sie, wie take-e-way Sie bei der Erfüllung Ihrer Elektrogesetz-Pflichten unterstützt. Hier können Sie das Video ansehen (Youtube).

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