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Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Kritik an länderspezifischer Verpackungskennzeichnung

In einer separaten Stellungnahme begrüßt Schweden die Absicht Spaniens, dem Einstieg in die Kreislaufwirtschaft einen weiteren Anschub zu geben, betont aber, dass mit dem Entwurf der Export nach Spanien erschwert wird, weil Unternehmen die Verpackungen ihrer Produkte an die neuen, einseitigen Anforderungen anpassen müssen.

Am 06.05.2022 legte die spanische Behörde der EU-Kommission den Entwurf für eine neue Verpackungsverordnung vor. Als Interessenverband der Hersteller im Sinne eines fairen Wettbewerbs sprach sich der VERE Verband im Juni gegenüber der EU-Kommission dafür aus, die Entwicklung hin zu länderspezifischen Kennzeichnungen zu stoppen und Regularien, welche den freien Warenverkehr im Binnenmarkt der EU behindern, zur Überarbeitung an Spanien zurückzuweisen. VERE berichtete hierüber.

Wie die Spielwarenmesse informiert, hat die Europäische Kommission eine Stellungnahme zum Entwurf des Königlichen Erlasses abgegeben: „Damit verlängert sich das Stillhalteverfahren bis zum 7. November. Bis dahin kann Spanien das Gesetz nicht annehmen. Kritiker werfen dem Entwurf vor, dass er eine Reihe von Maßnahmen enthält, die geeignet sind, den innereuropäischen Handel direkt oder indirekt zu behindern. Das sieht man in Schweden ähnlich. In einer separaten Stellungnahme begrüßt das Land zwar die Absicht Spaniens, dem Einstieg in die Kreislaufwirtschaft einen weiteren Anschub zu geben, betont aber, dass mit dem Entwurf der Export nach Spanien erschwert wird, weil Unternehmen die Verpackungen ihrer Produkte an die neuen, einseitigen Anforderungen anpassen müssen. Schweden bemängelt insgesamt, dass der Entwurf nicht ausgewogen sei.“

Nehmen Sie auch an dem kostenlosen Live-Webinar Packaging Requirements in Germany and Europe am 06.09.2022 ab 11.00 Uhr teil. Leiten Sie diesen Link auch gerne an Ihre ausländischen Partner weiter.

Sollten Sie eine Registrierung in Spanien als Hersteller von WEEE, Batterien oder Verpackungen wünschen, melden Sie sich gerne bei unserer Beratung via beratung@take-e-way.de oder 040/750687-0.

Für Lösungen zum Thema Produktkennzeichnungspflichten stehen wir Ihnen gerne via beratung@trade-e-bility.de oder 040/75068730-0 zur Verfügung.

Für weitere Informationen zu unseren internationalen Compliance-Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von elektronischen Geräten, Batterien/Akkus und verpackten Produkten oder Verpackungen klicken Sie bitte hier: https://www.take-e-way.de/international-compliance/

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